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Die Übersiedlung polnischer Staatsbürger in die DDR zwischen 1964 und 1986

Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2008 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 83412888
 
Im ersten Jahrzehnt nach Gründung der DDR stellte die Zuwanderung aus dem sozialistischen Ausland noch ein Massenphänomen dar: Immerhin 50.000 Menschen, zumeist ehemalige deutsche Staatsbürger oder ethnische Deutsche, siedelten im Rahmen gesonderter Vereinbarungen etwa mit der Volksrepublik Polen in die DDR über. Ab 1959 war eine Zuwanderung von Menschen aus dieser Personengruppe nur noch in Ausnahmefällen möglich. Einen solchen Sonderfall bildet die Annahme der DDR-Staatsbürgerschaft unter der Bedingung des Vorhandenseins eines Arbeitsplatzes, die 1964 durch eine Direktive des Ministerrats der DDR ermöglicht und bis in die 70er Jahre hinein praktiziert wurde. Im ersten Jahr nach Erlass der Direktive wurden 16.500 Einreisegenehmigungen erteilt; bis Anfang der 70er Jahre wurden jedes Jahr jeweils einige Hundert Staatsbürgerschaften verliehen. Im ersten Schritt soll untersucht werden, welche Entscheidungsprozesse auf Seiten der DDR zu dieser einmaligen Aufnahmeaktion führten. Einzubeziehen sind dabei der wirtschaftspolitische Hintergrund sowie bevölkerungspolitische Konzepte der DDR-Führung und das damit verbundene Nationalstaatsverständnis. Zweitens soll die Umsetzung der Direktive durch konkretes Verwaltungshandeln rekonstruiert werden. Drittens untersucht die Studie die Formen der Zusammenarbeit beziehungsweise die Konflikte zwischen der DDR und Polen in der Frage der deutschen Minderheit. Schließlich sollen viertens die Auswirkungen der Systemkonkurrenz zur Bundesrepublik in diesem Bereich erörtert werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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