Die Medien des Rechts. Erster Band: Sprache und Schrift
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Die Medien des Rechts gehen davon aus, dass die Frage, ob eine Norm eine Rechtsnorm ist oder nicht, nur durch eine „Beobachtung des rekursiven Netzwerks ihrer Erzeugung" festgestellt werden kann, durch Beobachtung eines historisch (faktisch) ablaufenden normativen Produktionszusammenhangs. Wenn man so ansetzt, zeigt sich, dass es einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien, praktischem Wissen und Rechtsexpertise gibt. Damit setzen sich die Medien des Rechts nicht zuletzt von einer in der Rechtstheorie der Gegenwart breit geteilten Prämisse ab, nämlich von der Prämisse, dass das Recht eine wie im einzelnen dann auch immer bestimmte, von anderen normativen Ordnungen oder Regelhorizonten unterschiedene autonome Ordnung ist. Autonomie ist von Mediengebrauch abhängig, also nichts Gegebenes. Damit nimmt der medienwissenschaftliche Ansatz der Rechtstheorie (und Rechtswissenschaft) jede ontologische Restsicherheit an die Stelle der Vorstellung eines ausdifferenzierten Rechtssystems mit laufendem Gerichtsystem als Zentrum setzt die Medientheorie des Rechts die Vorstellung, dass das Recht eine in westlichen Gesellschaften - insbesondere in der griechischen, röm ischen und jüdischen Rechtstradition - verfeinerte Kulturtechnik im Umgang mit Normen und Normtexten hervorgebracht hat; eine Expertise, die teils mehr, teils weniger professionelle Züge annehmen kann. Die Medien des Rechts wollen damit vor allem (wieder) bewusst machen, dass die Anwendungsgeschichte des Rechts nur in einem sehr eingeschränkten Maß in einem professionalisierten Rechtsbetrieb oder „Rechtssystem" verwaltet werden kann. Das „Rechtssystem" kann letztlich weder von anderen normativen Ordnungen noch von den mit dem Recht stets einhergehenden kognitiven Voraussetzungen gelöst werden (z.B. Vermutungen, Kausalitätsunterstellungen, Beweislasteregeln, Weltbilder etc.). Dieser weite Rechtsbegriff ist als Forschungsstrategie sicher nicht ohne Ambivalenzen. Er dürfte einerseits Abwehrreflexe vor allem der Rechtsdogmatik provozieren. Die Medien des Rechts eröffnen damit aber andererseits einen Horizont, innerhalb dessen die Bedingungen der Reproduktion von spezifisch rechtlicher Normativität auf einer nicht-ontologischen Grundlage genauer als bisher herausgearbeitet werden kann. Damit wird die Rechtstheorie vielleicht auch in die Lage versetzt, die heute an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten dominierende Rechtskultur, die mit ihren politik- und gerichtszentrierten Codes eher dazu beiträgt, dass das Recht immer technischer und bürokratischer wird und immer mehr wie ein Massenprodukt daherkommt, mit einem Horizont zu konfrontieren, in dem der herrschende Betrieb seine Grenzen und Fehlentwicklungen besser erkennen und thematisieren kann. Dazu leisten die beiden ersten Bände bereits einen Beitrag. Dieser Beitrag müsste aber in den nächsten Abschnitten des Projekts noch genauer ausgearbeitet und verfeinert werden .
Projektbezogene Publikationen (Auswahl)
- Die innere Seite des Gesetzes. Symbolische Ordnung, Rechtssubjektivität und Umgang mit Ungewissheit, in: Ino Augsberg (Hrsg.), Ungewissheit als Chance. Perspektiven eines produktiven Umgangs mit Unsicherheit im Rechtssystem, Tübingen 2009, S. 39-59
Thomas Vesting
- Politische Verfassung? Der moderne (liberale) Verfassungsbegriff und seine systemtheoretische Rekonstruktion, in: Gralf-Peter Callies/Andreas Fischer-Lescano/Dan Wielsch/Peer Zumbansen [Hrsg.), Soziologische Jurisprudenz, Festschrift für Günther Teubner zum 65. Geburtstag, Berlin 2009,5.609-626
Thomas Vesting
- Rechtstheorie als Medientheorie [Supplement I); Überlegungen zur Notwendigkeit der Verknüpfung von Sprachtheorie und Medientheorie, 2009, Ancilla Iuris
Thomas Vesting
- Die Medien des Rechts l - Sprache, 199 S., Velbrück Wissenschaft, 2011
Thomas Vesting
- Die Medien des Rechts ll - Schrift, 218 S., Velbrück Wissenschaft, 2011
Thomas Vesting