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Die Medien des Rechts. Erster Band: Sprache und Schrift

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2008 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 89986532
 
Das Forschungsprojekt will belegen, dass es einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht gibt: Ein Medium wie Schrift ist nicht einfach ein Kanal, in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird, vielmehr hat Schrift selbst rechtsbildende Konsequenzen. Medien formatieren den Raum, in dem sich praktisches Regelwissen ausbildet und in dem sich die Herstellung juristischer Expertise vollzieht: Ohne Lautsprache kein formularisches Recht, ohne (Alphabet-)Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem - und ohne Computer kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind, schlagwortartig, die Zusammenhänge, denen das Gesamtprojekt nachgehen will.Im ersten (hier beantragten) Teil des Forschungsprojekts stehen die Evolution von Sprache und Schrift sowie ihre Verwendung für Rechtszwecke in verschiedenen antiken Kulturen im Vordergrund. Es soll gezeigt werden, wie traditionale Gesellschaften auf das Auftauchen der (phonetischen) Schrift reagieren und welche Auswirkungen die Schrift insbesondere für den literarischen Umgang mit dem Recht in der antiken Weisheitsliteratur, Religion und Philosophie hat. Dabei wird der Akzent auf die Verankerung des Rechts in einem an die Evolution der Medien gebundenen Wissens gelegt, dessen Semantik kollektiver, nicht individueller Natur ist (gemeinsames Wissen, common knowledge). Die Eigenständigkeit dieser Infrastrukturen soll insbesondere gegen eine zu starke Verengung des Rechtsbegriffs auf „äußere politische Gesetzgebung in Anschlag gebracht werden. Diese Unabhängigkeit des Rechts von politischer Herrschaft tritt vielleicht im antiken jüdischen Recht am stärksten hervor. Auch das antike griechische Recht und die Entwicklung des Zivilrechts in Rom seit spätrepublikanischer Zeit sind viel stärker als bisher vermutet von einem gemeinsames Wissen und einer darauf aufruhenden Epistemologie abhängig: Das römische Zivilrecht beruht auf der griechischen Alphabetschrift und der daran gebundenen platonischen Dialektik (dihairesis), die zum ersten Mal in der Antike eine unabhängige fachliche Rechtsexpertise, Jurisprudenz, ermöglicht. Diese Expertise wird - vermittelt durch die Wiederentdeckung des Corpus luris im 12. Jh. - dann auch für die „westliche Rechtstradition insgesamt folgenreich.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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