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Die Absicht des Gesetzgebers und ihre Grenzen

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Allgemeine, Kognitive und Mathematische Psychologie
Förderung Förderung von 2009 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5471738
 
Der Figur der Absicht des Parlaments bzw. des (parlamentarischen) Gesetzgebers dient dazu, die Legitimationswirkung des Gesetzes und verwaltungsrechtlicher Organisationsformen zu erklären sowie den Inhalt des parlamentarisch erzeugten Gesetzes zu ermitteln. Die Vorstellung einer absichtsvollen Steuerung der Verwaltung stößt jedoch im Rahmen der Europäisierung und Internationalisierung auf ihre Grenzen, die Absicht des Gesetzgebers als maßgebliche Leitlinie für die Normauslegung zu postulieren, setzt in Europa eine - prima facie - nicht vorhandene einheitliche Methodik der Auslegung voraus. In dieser Situation will das Projekt untersuchen, ob sich die Vorstellung einer durch das Parlament absichtlich gelenkten Verwaltung noch zur Beschreibung von Mechanismen demokratischer Legitimation eignet (Unterprojekt 1) und welche Rolle die Formel von der Absicht des Gesetzgebers in der Auslegungspraxis des EuGH, aber auch in der Methodik des nicht der kontinentalen Rechtstradition folgenden englischen Rechts spielt (Unterprojekt 2). Mit der Frage, ob sich die Figur der Absicht zur Beschreibung kollektiven bzw. institutionellen Handelns eignet, nimmt das Projekt zugleich eine zentrale Frage der Forschergruppe auf und untersucht sie in Kooperation mit anderen Teilprojekten.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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