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Ibn as-Sihnas (st. 882/1477) Lisan al-hukkam fi ma'rifat al-ahkam - "Todte Buchstaben" oder Spiegel der Rechtswirklichkeit?

Fachliche Zuordnung Islamwissenschaft, Arabistik, Semitistik
Förderung Förderung von 2009 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 122326811
 
Bei dem beantragten Projekt handelt es sich um die inhaltliche Erschließung des mamlukenzeitlichen Richterhandbuchs Lisan al-hukkam fi ma rifat al-ahkam („Die Zunge der Richter. Über die Kenntnisse der islamischen Rechtsurteile )1 aus der Feder des safi itischen Richters Muhibb ad-Din Abu l-Walid Ibrahim b. Muhammad al-Halabi b. as-Sihna (st. 882/1477), im Folgenden: Ibn as-Sihna). Der Autor dieses wichtigen Rechtswerkes beschreibt darin seine eigenen Erfahrungen als Oberkadi von Aleppo. Im Laufe seines Textes kommt Ibn as-Sihna auf eine ganze Reihe ihm wichtig und interessant erscheinender juristischer Einzelfragen zu sprechen, wobei er, wie er zu Beginn seines Werkes schreibt, seine Abhandlung als Entscheidungshilfe für angehende, aber auch für gestandene muslimische Richter verstanden wissen will.2 21 der 30 Kapitel wurden von Ibn as-Sihna eigenhändig verfasst, die neun übrigen Abschnitte vollendete der Gelehrte Burhan ad-Din Ibrahim al-Hali i al- Adawi im Jahre 1027/1618 unter dem Titel Gayat al-maram fi tatimmat ,Lisan al-ahkam3. Das auszuwertende Werk zeichnet sich durch einen großen Detailreichtum aus. Einzelne Rechtsfragen - wie etwa zum Pfand (rahn), zur Schenkung (hiba), zu den Stiftungen ‚(awqaf), zum Testament (wasiyya), zu den Hadd-Strafen (hudud), zur Erbteilung (fara id), Eheschließung (nikah), Ehescheidung (talaq) - werden ausgehend behandelt. Hervorzuheben sind die Kapitel über siyar (Völkerrecht) und zum Verhältnis von Muslimen zu Ungläubigen, die sich in dieser Form in anderen Richterhandbüchern nicht finden. Der Text, ein von seiner Gattung her in der mamlukenzeitlichen Rechtsliteratur offenbar einzigartiges Werk, wird 1. inhaltlich erschlossen, 2. in Beziehung gesetzt zum einen zu Abhandlungen aus verwandten Zweigen der muslimischen Rechtsliteratur (furu-, fatawa-, surut-Werke) und zum anderen zu zeitgleichen Urkunden. Auf diese Weise soll 3. das schwierige Verhältnis von Rechtspraxis und Rechtsdoktrin analysiert und 4. die Frage der Genrezugehörigkeit (Nähe/Unterschiede zu adab al-qadi-Studien) beleuchtet werden.1 Es existieren von diesem Werk zwei (schlechte, da unkritische und z.T. fehlerhafte) Ausgaben: Alexandria 1881 und Kairo 1892 (2. Aufl. 1973).2 Es heißt dort: „li-yakuna ‚awnan li’l-hukkami ‚a la fasli l-qadaya wa’l-ahkam“. Siehe Ahlwardt, W., Verzeichnis der arabischen Hdss. Der Königl. Bibliothek zu Berlin. Bde. 1-10, Bd. 4, S. 246 und Flügel, G., Die arabischen, persischen und türkischen Handschriften, 3 Bde., Wien 1863-67, Bd. 3, S. 212.3 Vgl. ebd
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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