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GRK 1319: Verbesserung von Normsetzung und Normanwendung im integrierten Umweltschutz durch rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation
Fachliche Zuordnung
Rechtswissenschaften
Geographie
Zoologie
Geographie
Zoologie
Förderung
Förderung von 2006 bis 2015
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 12835993
Das Graduiertenkolleg ist dem integrierten Umweltschutz gewidmet, dessen Grundgedanke darin besteht, bei den Belastungen der Umwelt die einzelnen Medien (Boden, Wasser, Luft) nicht jeweils mehr oder minder isoliert in den Blick zu nehmen, sondern dezidiert als Einheit und in ihren wechselseitigen Beziehungen zu betrachten. Erheblich erschwert wird diese Betrachtungsweise durch den Umstand, dass die neuere Rechtsentwicklung zu einem besonders ausgedehnten Umweltverständnis tendiert, welches über die "klassischen" Medien (Boden, Wasser, Luft) weit hinausreicht und z.B. auch die biologische Vielfalt, die klimatischen Gegebenheiten sowie Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Faktoren umfasst.
Es kommt hinzu, dass in der umweltrechtlichen Normsetzung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene häufig unbestimmte Rechtsbegriffe verwandt werden, was zu Schwierigkeiten und Unsicherheiten bei der Normanwendung führt. So ist z.B. in Normtexten von der erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie von möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt die Rede.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Ziele des integrierten Umweltschutzes aus Gründen der Komplexität der tatsächlichen Verhältnisse und der Lückenhaftigkeit menschlicher Erkenntnisse nur näherungsweise erreichen lassen. Vor diesem Hintergrund richtet sich das Anliegen des Graduiertenkollegs auf die nähere Bestimmung des Maßes der Zielerreichung, das von der Normsetzungs- und Normanwendungspraxis bei vertretbarem Aufwand realisiert werden kann.
Von entscheidender Bedeutung ist hierbei die enge rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation bei der Erarbeitung von Bewertungskriterien für die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im integrierten Umweltschutz.
Insoweit geht es einmal darum, die Anwendung geltender umweltrechtlicher Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen naturwissenschaftlich zu fundieren. Ein wichtiges Anliegen des Graduiertenkollegs besteht zudem darin, de lege ferenda nach Möglichkeit Verbesserungsvorschläge für eine normtextlich verwendbare umweltrechtliche Begrifflichkeit zu entwickeln. Das Studienprogramm soll vor allem auch dazu beitragen, die Fähigkeiten der Kollegiaten zur interdisziplinären Kooperation und zu fachübergreifenden Problemlösungen zu verbessern.
Es kommt hinzu, dass in der umweltrechtlichen Normsetzung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene häufig unbestimmte Rechtsbegriffe verwandt werden, was zu Schwierigkeiten und Unsicherheiten bei der Normanwendung führt. So ist z.B. in Normtexten von der erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie von möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt die Rede.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Ziele des integrierten Umweltschutzes aus Gründen der Komplexität der tatsächlichen Verhältnisse und der Lückenhaftigkeit menschlicher Erkenntnisse nur näherungsweise erreichen lassen. Vor diesem Hintergrund richtet sich das Anliegen des Graduiertenkollegs auf die nähere Bestimmung des Maßes der Zielerreichung, das von der Normsetzungs- und Normanwendungspraxis bei vertretbarem Aufwand realisiert werden kann.
Von entscheidender Bedeutung ist hierbei die enge rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation bei der Erarbeitung von Bewertungskriterien für die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im integrierten Umweltschutz.
Insoweit geht es einmal darum, die Anwendung geltender umweltrechtlicher Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen naturwissenschaftlich zu fundieren. Ein wichtiges Anliegen des Graduiertenkollegs besteht zudem darin, de lege ferenda nach Möglichkeit Verbesserungsvorschläge für eine normtextlich verwendbare umweltrechtliche Begrifflichkeit zu entwickeln. Das Studienprogramm soll vor allem auch dazu beitragen, die Fähigkeiten der Kollegiaten zur interdisziplinären Kooperation und zu fachübergreifenden Problemlösungen zu verbessern.
DFG-Verfahren
Graduiertenkollegs
Antragstellende Institution
Universität Trier
beteiligte Wissenschaftlerinnen / beteiligte Wissenschaftler
Professorin Dr. Brunhilde Blömeke; Professor Dr. Christoph Emmerling; Professor Dr. Bernd Hecker; Professor Dr. Roland Klein; Professor Dr. Martin Paulus; Professor Dr. Peter Reiff; Professor Dr. Thomas Schmitt; Professor Dr. Michael Karl-Heinz Veith
Sprecher
Professor Dr. Alexander Proelß