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Arbeitsrechtliche Regulierung in der Europäischen Wissensgesellschaft am Beispiel des akademisch qualifizierten Personals in der chemischen Industrie in Deutschland
Antragsteller
Professor Dr. Thomas Blanke
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2010 bis 2020
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 134000499
Mit fortschreitendem Übergang in die Wissensgesellschaft entsteht ein neuer Typus von Beschäftigten: Der Wissensarbeiter. Ihn prägt neben seiner herausgehobenen, meist akademischen Qualifikation eine veränderte Charakteristik seines Beschäftigungsverhältnisses. Anders als in früheren Jahrzehnten sieht dieser nicht explizite, „psychologische Vertrag zwischen Wissensarbeiter und Unternehmen nur eine Bindung auf Zeit vor. Beide Parteien rechnen damit, dass in Folge von Arbeitsplatzwechsel, Umstrukturierung, Auslagerung oder Unternehmensverkauf das Arbeitsverhältnis nicht auf Lebenszeit geschlossen wird; Gleichzeitig wird der Erfolg von wissensbasierter Arbeit über Zielvereinbarungen quantifizierbar und damit Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Die nähere rechtliche Regulierung von Wissensarbeit ist weitgehend ungeklärt. Sicher erscheint, dass die in der Praxis vorherrschende Dominanz der individualvertraglichen Abrede viele tradierte Mechanismen der arbeitsrechtlichen Regulierung ignoriert. Es soll Aufgabe des Projekts sein, die arbeitsrechtlichen Regulierungsformen und den nationalen und europäischen Regelungsrahmen von Wissensarbeit im abgegrenzten Bereich der naturwissenschaftlich ausgebildeten Akademiker in der deutschen chemischen Industrie aufzuzeigen und Möglichkeiten für einen Interessensausgleich aufzuzeigen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen