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Arbeitsrechtliche Regulierung in der Europäischen Wissensgesellschaft am Beispiel des akademisch qualifizierten Personals in der chemischen Industrie in Deutschland

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2010 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 134000499
 
Erstellungsjahr 2012

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Mit fortschreitendem Übergang in die Wissensgesellschaft entsteht ein neuer Typus von Beschäftigten: der Wissensarbeiter. Ihn prägt neben seiner herausgehobenen, meist akademischen Qualifikation eine veränderte Charakteristik seines Beschäftigungsverhältnisses. Die nähere rechtliche Regulierung von „Wissensarbeit" ist weitgehend ungeklärt. Die Grundidee des Projekts war es, den arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungsrahmen der „Wissensarbeit" im abgegrenzten Bereich von naturwissenschaftlich ausgebildeten Akademikern in der deutschen chemischen Industrie systematisch auszuloten und Möglichkeiten für einen Interessensausgleich aufzuzeigen. Für den Bereich der chemischen Industrie sprach die hohe Beschäftigungsquote von akademisch gebildetem Personal. Hierzu zählen insbesondere diplomierte Chemiker, Ingenieure, Biologen und Biochemiker. Um die arbeitsvertragliche Praxis in der Untersuchungsgruppe herauszuarbeiten, wurden Expertengespräche mit Interessenvertretern aus der chemischen Industrie wie Betriebsräten und Personalverantwortlichen geführt. Entsprechende Kontakte wurden bereits in Vorgesprächen von der an einer Kooperation interessierten Industriegewerkschaft Bergbau Chemie und Energie (IG BCE) vermittelt. Bei der Konzipierung der Untersuchung wurde davon ausgegangen, dass die Wissensarbeiter im Untersuchungssegment regelmäßig in unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnissen beschäftigt sind. Aufgrund ihres AT-Status werden die Beschäftigungsbedingungen durch eine individuelle Abrede geregelt. Gleichzeitig wird der Erfolg von wissensbasierter Arbeit über Zielvereinbarungen quantifizierbar und damit zur Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Weiterhin wurde angenommen, dass sowohl der Wissensarbeiter als auch das ihn beschäftigende Unternehmen davon ausgehen, dass infolge von betrieblichen Umstrukturierungen, Ausgliederungen oder Arbeitsplatzwechseln die Arbeitsbeziehung nicht auf das gesamte Arbeitsleben ausgerichtet ist. Die hieraus folgenden erhöhten Flexibilitätsanforderungen an die Wissensarbeiter werden regelmäßig durch eine vergleichsweise hohe laufende Vergütung bzw. durch spezielle Gratifikationsprogramme kompensiert. Obgleich der Schwerpunkt der Untersuchung auf die individualvertraglichen Abreden gelegt wurde, werden neben individualvertraglichen Abreden auch kollektivrechtliche Normen der Regulierung der Arbeitsbedingungen des hoch qualifizierten Personals untersucht. Dies gilt zunächst für Betriebsvereinbarungen, für die bei diesen Beschäftigten sogar ein noch größerer Gestaltungsspielraum als beim Tarifpersonal eröffnet ist, aber auch für tarifliche Regelungen wie etwa durch tarifvertraglich vereinbarte „Abstandsklauseln". Besondere Aufmerksamkeit verdiente die Frage, ob die Grundsätze des Abstandsgebots zur tariflichen Vergütung regelmäßig beachtet werden. Die zentrale Annahme war, dass Wissensarbeiter aus der hier relevanten Untersuchungsgruppe zumeist nicht zum Tarifpersonal gerechnet werden, sondern „außer- bzw. oberhalb" dieser Beschäftigtengruppe in der Betriebshierarchie stehen. Unter dieser Voraussetzung war es notwendig, das Verhältnis von individualvertraglicher Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur tariflichen und betrieblichen Normsetzung näher zu bestimmen. Zielsetzung des Projekts war zu untersuchen, welche grundsätzlichen Regulierungsmöglichkeiten für den Bereich der Wissensarbeit bestehen. Wenn, wie ausgehend von den ersten Voruntersuchungen eine Diskrepanz zwischen den normativen Anforderungen und der Beschäftigungsrealität bestätigt werden konnte, wurde geprüft, wie eine Einhaltung des Regulierungsrahmens erreicht werden kann oder ob die Praxis eine interessengerechtere Lösung anbietet.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Rechtsfragen im Bereich der AT-Beschäftigten. Vortrag im Rahmen des Seminars der IG BCE am 20.9.2012. Frankfurt aM.
    Evgenya Weike
  • „AT-Angestellte" (Bund-Verlag, April 2012)
    Thomas Blanke/ Evgenya Weike
 
 

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