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Dogmatik im Näheverhältnis: Das Problem der Sonderstatusverhältnisse im Staats- und Verwaltungsrecht.

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2010 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 155506759
 
Näheverhältnisse zwischen Staat und Bürger bereiten der Dogmatik des Rechtsstaates seit jeher Schwierigkeiten. Solche Näheverhältnisse liegen vor, wenn der Bürger Staatsfunktionen ausübt oder in staatliche Einrichtungen eintritt. In beiden Fällen greifen die Sphären von Bürger und Staat unmittelbar ineinander, statt sich, wie im rechtsstaatlichen Normalfall, gegenüberzustehen. Lange Zeit wurden diese Konstellationen als sog. „besondere Gewaltverhältnisse“ betrachtet, in denen die Verwaltung rechtlich fast ungehindert agieren konnte. Diese Rechtsfigur wurde in den 1970er Jahren als vorrechtsstaatliches Relikt aufgegeben. Seitdem steht die Frage im Raum, was an ihre Stelle treten soll. Teils ist als Reminiszenz noch von „Sonderstatusverhältnissen“ die Rede. Vielfach werden grundlegende Unterschiede zum allgemeinen Verhältnis zwischen Staat und Bürger aber auch ganz geleugnet. Ob die für dieses entwickelten rechtsstaatlichen Prinzipien und Grundrechte dem Staatsdiener oder Anstaltsnutzer wirklich unvermindert zugute kommen, ist von beträchtlicher praktischer Bedeutung, wie die Auseinandersetzungen um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen oder die Befehlsverweigerung von Offizieren aus Gewissensgründen zeigen. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Forschungsprojekt drei Ziele verfolgt: Eine systematische Analyse der jüngeren Rechtsprechung, eine rechtsvergleichende Untersuchung der Lösungsansätze in ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen, und auf dieser Grundlage die Entwicklung einer Dogmatik, die individuelle Freiheit und öffentliche Bindung im Näheverhältnis schlüssig ausbalanciert.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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