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GRK 1681:  Privacy. Forms, Functions, Transformations

Subject Area Literary Studies
Educational Research
Art History, Music, Theatre and Media Studies
Jurisprudence
Linguistics
Term from 2012 to 2021
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 164644301
 
Final Report Year 2021

Final Report Abstract

Privatheit ist eine zentrale Kategorie, die die Lebenswirklichkeit von Menschen bestimmt – sowohl in kultureller als auch rechtlicher Hinsicht. Eng daran gekoppelt sind u. a. Fragen der Verantwortung, Überwachung, Autonomie/Selbstbestimmung und Freiheit. Aktuell finden vor allem im Rahmen der Digitalisierung gravierende Veränderungen in diesen Feldern statt, die zu Grenzüberschreitungen führen, die das gesamte Konstrukt der Gesellschaftssphären verschieben können. Zugleich entstehen etwa durch die Etablierung und Ausdifferenzierung der mit Internet und Mobile Computing aufgekommenen medialen Distributionskanäle neue Privatheitskulturen. In seiner ersten Phase: „Privatheit: Formen, Funktionen, Transformationen“ war das Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs als Kooperation zwischen Juristischer und Philosophischer Fakultät vornehmlich der Grundlagenforschung im engeren Sinne gewidmet. Die Projekte in den dortigen Teilbereichen dienten einer vertiefenden Beschäftigung mit historischen wie aktuellen Theorieansätzen der Privatheitsforschung und dem Abgleich dieser Konzepte in Einzeluntersuchungen insbesondere aus rechtlicher sowie aus medien- und kulturwissenschaftlicher Sicht. Dabei wurden Theorien der Privatheit verschiedener Disziplinen evaluiert, auf gegenseitige Anschlussfähigkeit geprüft und umfassender Kritik unterzogen. Auf diese Weise wurde eine Grundlage geschaffen, um Einzelfragen – wie etwa spezifischen Gefährdungsszenarien und Schutzkonzepten für Privatheit – auch und gerade im interdisziplinären Dialog nachzugehen. Unterteilt war das Forschungs-programm in die vier Arbeitsbereiche „Raum und Privatheit“, „Kultur(en) und Privatheit“, „Medien und Privatheit“ und „Begriff/Konzept der Privatheit“, die eine enge Verzahnung untereinander aufweisen. In der zweiten Förderphase „Privatheit und Digitalisierung“ lag der Fokus verstärkt auf ungelösten Problemen für Privatheit und veränderten Privatheitskulturen im Kontext ubiquitärer Digitalisierung, was die drei neuen Arbeitsbereiche „Digitalität und Privatheit“, „Überwachung und Kontrolle“ sowie „Selbstbestimmung und Verantwortung“ motivierte. Insgesamt präsentierte sich Privatheit aus Sicht des Graduiertenkollegs als multidimensionales und polykontexturales Konstrukt, das vielen unterschiedlichen Perspektiven zugänglich und in besonderem Maße wandlungsfähig ist. Zugleich ist Privatheit stets eine soziale und relationale Kategorie, die sich innerhalb und durch Medien (re)produziert. Eine Theoriebildung zur Privatheit kann daher nur unter Berücksichtigung dieser Multiperspektivität erfolgen. Vor diesem Hintergrund zeigte sich, dass ein rechtswissenschaftlicher Zugriff enggeführt auf die herkömmliche Figur der Informationellen Selbstbestimmung unterkomplex bleibt. Von abstrakten (Bedrohungs-)Szenarien wie beispielsweise staatlicher und privatwirtschaftlicher Überwachung ausgehend wurden im Kolleg über Regulierungstraditionen auch neue Ansätze, Reformbemühungen und -bedarfe, gerade mit einem rechtsvergleichenden Schwerpunkt, beleuchtet. Der juristische Beitrag zum Kolleg zeichnete sich deshalb vor allem durch seine vielen praktisch orientierten Studien mit einem großen Transfer-Potential aus. Aus kulturwissenschaftlicher Perspektive wurde Privatheit gleichzeitig als Komplex spezifischer Semantiken fassbar, die sich innerhalb und mittels Medien realisieren und beobachten lassen. Deutlich wurde dabei der Zusammenhang von physisch-materiellen und symbolischen Grenzziehungen zwischen privat und nicht-privat, wie auch Kontinuitäten und Spezifika im Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit in digitalen Kontexten. Insgesamt diente die geleistete Forschung dazu, 1.) die medialen Komponenten von Privatheit im digitalen Zeitalter einer Bestandsaufnahme zu unterziehen, 2.) die rechtliche Bewertung von medial transportierter ebenso wie verletzbarer Privatheit vorzunehmen, 3.) aktuelle kulturelle Tendenzen der privatheitsrelevanten Medienentwicklungen zu taxieren und 4.) im Panorama der für Privatheitspraktiken und -theorien relevanten rechtlichen Aspekte zu verorten.

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