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Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union - Rechtsvergleich und Rechtsentwicklung in quantitativer Analyse
Antragsteller
Professor Dr. Ekkehart Reimer
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2011 bis 2017
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 197156964
Wesentliches Ziel des Vorhabens ist die rechtsvergleichende quantitative Untersuchung des objektiven Nettoprinzips anhand ausgewählter Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung. Hierfür wurden bislang die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, von Kinderbetreuungskosten, Ausbildungs- und Fortbildungskosten sowie der doppelten Haushaltsführung in den Blick genommen. Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit der Ausprägungen in den verschiedenen Vergleichsstaaten werden die Einzelangaben nicht nur in textliche Form, sondern in quantitative Indikatoren gefasst. Diese Indikatoren sollen einer noch näher zu bestimmenden Skala entstammen, deren Werte die verschiedenen Ausprägungen des objektiven Nettoprinzips in den einzelnen Vergleichsstaaten abbilden. Bei dem Vergleich wird auch das Verhältnis von Sozialleistungen zum Steuerrecht zu berücksichtigen sein. Die Quantifizierung muss einbeziehen, dass Staaten, in denen Sozialleistungen überwiegend in Naturalleistungen überbracht werden, diese nicht mittels steuerlicher Abzugstatbestände gewähren. Überschneidungen zwischen Sozialrecht und dem objektiven Nettoprinzip sind bei der Berechnung zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Perspektive auch auf weitere außersteuerliche Äquivalente – etwa arbeitsrechtliche Erstattungsansprüche – zu den gewählten steuerlichen Abzugstatbeständen erweitert.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen