Das Beweisverfahren in internationalen Strafprozessen
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Die Untersuchung hat das Verfahrens- und Beweisrecht der UN ad hoc Tribunale zum Gegenstand. Sie porträtiert das Beweisrecht dieser Tribunale sowohl im rechtlich-„technischen“ Sinn als auch im Sinne eines einzigartigen strafprozessualen Experiments – eines Experiments, bei dem sich Strafgerichte völlig unabhängig von den Zwängen und Vorgaben einer nationalen Rahmenrechtsordnung ihren völlig eigenen verfahrens- und beweisrechtliche Regelungsrahmen konstruieren und dessen Einzelregelungen beständig nachbessern bzw. den jeweils gegenwärtigen prozessualen Umständen und Notwendigkeiten anpassen. Eine solche nahezu rein richterrechtlich erschaffene Verfahrens- und Beweisordnung ist auf der Welt ohnehin schon einzigartig. Bei den UN ad hoc Tribunalen tritt dann noch hinzu, dass die dort entscheidenden Richter den verschiedensten nationalen Verfahrenstraditionen entstammen und damit ein echter Wettbewerb zwischen den adversatorischen und inquisitorischen Prozesstraditionen ins Leben gerufen wurde. Dieser Wettbewerb hat vor den UN ad hoc Tribunalen inzwischen zur Ausarbeitung einer hybriden oder gemischt adversatorisch-inquisitorischen Verfahrensstruktur geführt – mit allen Vorteilen an Flexibilität, aber eben auch all den Problemen, die eine solche Vermischung von an sich völlig gegensätzlicher Prozesstraditionen mit sich bringt. Die Untersuchung will anhand der Rechtsprechung der UN ad hoc Tribunale zum Beweisrecht aufzeigen, wie sich diese Mischstrukturen entwickelt haben und zu welchen Brüchen die Kombination von Strukturelementen unterschiedlicher Verfahrensstile im Beweisrecht führt. Zuletzt strebt die Untersuchung eine Gesamtbewertung der Verfahren der UN ad hoc Tribunale in Sachen Effizienz und Fairness an, denn von der Fairness und Effizienz der Verfahren hängt ab, ob die Weltgemeinschaft irgendwann in Zukunft noch einmal ein derartiges Experiment eines Straftribunals auf UN-Ebene wagen wird – eines Straftribunals also, dem automatisch alle UN Mitgliedsstaaten unterworfen sind und bei dem alle mitwirken können und müssen.1 Können die Verfahren der UN ad hoc Tribunale also Vorbildcharakter für zukünftige internationale Strafverfahren entfalten? Was lässt sich aus ihren Fehlern lernen und was wäre insbesondere zu verbessern? Diese Fragen sucht die Untersuchung zu beantworten.