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Sekundärer Antisemitismus - zugrundeliegende psychologische Prozesse
Antragsteller
Professor Dr. Roland Imhoff
Fachliche Zuordnung
Sozialpsychologie und Arbeits- und Organisationspsychologie
Förderung
Förderung von 2012 bis 2015
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 218311345
Die Konfrontation mit anhaltendem Leiden jüdischer Opfer des Nationalsozialismus führt paradoxerweise nicht zu einer Reduktion, sondern sogar zu einer Verstärkung von Antisemitismus. Die Annahme eines solchen sekundären Antisemitismus war lange weit verbreitet und wurde kürzlich erstmals experimentell belegt (Imhoff & Banse, 2009). Es ist allerdings nach wie vor unklar, auf der Basis welcher zugrundeliegender Prozesse dieser paradoxe Effekt entsteht. Theoretisch erlauben mindestens drei distinkte Theorien die Vorhersage, dass sich Vorurteile gegenüber anhaltend leidenden Opfer verstärken. (1) Die psycho-dynamisch inspirierte Theorie der Schuldabwehr geht davon aus, dass diese Opferabwertung motiviert ist von dem Bestreben, eigene latente Schuldgefühle abzubauen. (2) Auf Basis der Sozialen Identitätstheorie lässt annehmen, dass die Opferabwertung vor allem dazu dient, das positive Bild der eigenen (Täter-) Gruppe zu schützen, während (3) die Theorie des Glaubens an eine gerechte Welt diesen Befund damit erklären würde, dass die negative Betrachtung unschuldiger Opfer dazu dient, die Wahrnehmung der Welt als gerecht wiederherzustellen. In sechs experimentellen Studien sollen diese drei alternativen Theorien zum zugrundeliegenden Prozess eines solchen sekundären Antisemitismus empirisch überprüft werden. Dazu soll der postulierte Prozess (latente Schuld) gemessen (Studie 1), Randbedingungen der verschiedenen Theorien manipuliert (Studien 2 und 3) und die jeweils postulierten Prozesse experimentell unterbrochen werden (Studien 4 bis 6). Zusätzlich sollen in einem differentiellen Ansatz die von den jeweiligen Theorien postulierten individuellen Unterschiede erfasst und auf Moderatoreffekte hin untersucht werden (Studien 1 bis 6).
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen