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Die imaginierte Gewaltgemeinschaft. Verletzungsoffenheit und politisches Handeln der hratin (Mauretanien)
Antragsteller
Professor Dr. Winfried Speitkamp; Professor Dr. Trutz von Trotha (†)
Fachliche Zuordnung
Soziologische Theorie
Förderung
Förderung von 2012 bis 2016
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 71062747
Das Forschungsprojekt setzt das empirische und theoretisch-konzeptuelle Studium der Gewaltgemeinschaft der ersten Antragsphase fort, indem es in dem regional und thematisch neuen Zusammenhang der Post-Sklavenhaltergesellschaft Mauretaniens den Typus der imaginierten Gewaltgemeinschaft erforscht. Mit Blick auf aktuelle innergesellschaftliche Dynamiken in Mauretanien, die auf die vorkoloniale gewaltgestützte Institution der Sklaverei zurückzuführen sind, geht das Projekt von der Beobachtung aus, dass Sklaven und ihre Nachkommen sich typischerweise nicht als Gewaltgemeinschaften konstituieren. Stattdessen wurden und werden sie von den Herren als Gewaltgemeinschaften imaginiert, mit weitreichenden Folgen sowohl für die Vergemeinschaftung von Gruppen freier und unfreier Herkunft als auch für die Herrschaftsbeziehungen zwischen ihnen. Mit dem Fokus auf der jungen Anti-Sklaverei-Bewegung Initiative de Résurgence du mouvement abolitionniste en Mauritanie (IRA) geht das Projekt der Frage nach, wie sich die von der maurischen Gesellschaft freier Herkunft imaginierte Gewaltgemeinschaft in den Vergemeinschaftungsprozessen von Gruppen von Sklavenherkunft wiederfindet, z. B. indem in ihren Emanzipationsbewegungen das imaginierte Gewaltpotential als Drohpotential oder als Grundlage zur Legitimation von Gewalt eingesetzt wird. Im Unterschied zur ersten Antragsphase verlagert sich also das analytische Interesse vom Gewalthandeln auf die Gewaltbereitschaft, die einer Gruppe zugeschrieben wird, auf die Drohung mit Gewalt und vor allem auf die Beziehungen zwischen Zuschreibung von Gewalt und Gewaltdrohung als Grundlagen der Vergemeinschaftung.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen
Teilprojekt zu
FOR 1101:
Gewaltgemeinschaften