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Sozialpädagogische Probleme in der Nachkriegszeit

Fachliche Zuordnung Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft
Förderung Förderung von 2014 bis 2018
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 244800841
 
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, gestützt auf Archivquellen und auf amtliche Berichte, veröffentliche Studien, Gutachten und Stellungnahmen sowie einschlägige Publikationsorgane, in der Perspektive der wissenssoziologischen Problemtheorie für den Untersuchungszeitraum von 1945 bis 1961: 1. Problemkonstruktionen, d.h. die Definition und Karriere sozialpädagogischer Probleme in den spezifischen Akteurskonstellationen (Problementwicklung und Problemgeschichte), 2. Problemlösungen, d.h. die sozialpädagogische Problembearbeitung einschließlich ihrer rechtlichen wie institutionellen, infrastrukturellen Verankerung (Konzeption und Implementation) sowie 3. Sekundäre Probleme, d.h. die Thematisierung von Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Konzepte sowie Transformationen der sozialpädagogischen Problembearbeitung zu rekonstruieren. Das umfasst auch die Reformen des Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) von 1953 und 1961 und im Vorfeld die Etablierung des Bundesjugendplans und die Verabschiedung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) von 1951 und schließlich ebenso die Entwicklung der kommunalen Jugendämter und der öffentlichen wie freigemeinnützigen Jugendhilfestrukturen. Das geplante Forschungsprojekt umfasst damit drei Untersuchungsdimensionen mit spezifischen Fragestellungen und Zielen. Diese drei Dimensionen werden wir unter Auswertung von Fachpublikationen (Komplettauswertung von acht Fachzeitschriften für den gesamten Untersuchungszeitraum), Archivmaterialien der Hauptakteure auf der Bundesebene (Deutscher Bundestag, Bundesjugend- und -innenministerium, Deutscher Städtetag, Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie und Arbeiterwohlfahrt) Fachverbände (Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) und die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (AGJ) und durch zwei Lokalstudien (Frankfurt u. Hamburg) bearbeiten.Das Forschungsvorhaben soll einerseits die existierende Forschungslücke zur Entwicklung der Jugendhilfe (Jugendhilferecht, Jugendhilfestrukturen) in der Nachkriegszeit füllen und anderseits auch einen Beitrag zur Theorie der Sozialpädagogik leisten im Hinblick auf die gesellschaftliche Konstituierung von sozialpädagogischen Problemtypen, der Konzeptionierung von Programmen der Problembearbeitung und der Institutionalisierung von sozialer Innovation.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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