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Besteuerung der öffentlichen Hand und das öffentliche Wirtschaftsrecht - Zu einer kohärenten Dogmatik wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2013 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 244841960
 
Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist sowohl Regelungsgegenstand des öffentlichen Wirtschaftsrechts, als auch des Steuerrechts. Die Besteuerung der öffentlichen Hand hat in den letzten Jahren eine dynamische Entwicklung genommen. Unter den Bedingungen fortschreitender Europäisierung geraten die ertragssteuerlichen Sonderregelungen zu Gunsten der öffentlichen Hand unter Druck. Vor allem aber verschieben sich die Grenzen ihrer partiellen Steuerpflicht unter Berufung auf das Prinzip der Wettbewerbsneutralität. Gerade im Umsatzsteuerrecht hat dies zu einer Ausweitung der Steuerpflicht geführt. Die Steuerrechtsdogmatik und -rechtsprechung loten die ertragsteuerlichen Folgen dieser Grenzverschiebung erst vorsichtig aus. Dabei blendet der steuerrechtliche Diskurs in der Entfaltung gerade des Prinzips der Wettbewerbsneutralität bislang aus, dass auch das öffentliche Wirtschaftsrecht dieses Prinzip differenziert nutzbar gemacht hat. Steuerrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht stehen weitgehend unverbunden nebeneinander. Die öffentliche Hand sieht sich indes im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung zugleich den Steuerungswirkungen des Steuerrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts ausgesetzt. Steuerrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht thematisieren beide die Abgrenzung des öffentlichen Sektors zur Privatwirtschaft. Umso dringlicher ist es, beide Rechtsmaterien aufeinander zu beziehen. Dieses Desiderat der Forschung ist Gegenstand des Projekts. Es strebt die dogmatische Neuausrichtung der Besteuerung der öffentlichen Hand durch einen Vergleich mit dem öffentlichen Wirtschaftsrecht an und zielt auf eine Synthese der dogmatischen Strukturen.Neben der Bestandsaufnahme der steuerlichen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand im Ertrag-und Umsatzsteuerrecht legt das Projekt einen besonderen Schwerpunkt in der Untersuchung ihrer entstehungsgeschichtlichen Grundlagen. Die Grundlegung der partiellen Steuerpflicht des Staates gegen Ende der Weimarer Republik indiziert eine historische Parallelbewegung zur Herausbildung der kommunalwirtschaftlichen Begrenzungen der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand. Diese Hypothese ist bislang nicht erforscht und soll auf ihre Tragfähigkeit hin untersicht werden. Sodann sollen vor diesem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund die gefundenen dogmatischen Strukturen und die ihnen zu Grunde liegenden Rechtsprinzipien vor der Folie des öffentlichen Wirtschaftsrechts analysiert werden. Mögliche Lerneffekte für das Steuerrecht sind im Rahmen der Entfaltung des Prinzips der Wettbewerbsneutralität zu erwarten; aber auch die im öffentlichen Wirtschaftsrecht konsolidierten Fragen des Rechtschutzes privater Mitbewerber könnten die Diskussion um die Konkurrentenklage im Steuerrecht befruchten. Nicht nur wegen ihrer quantitativen Bedeutung soll als Referenzgebiet der Untersuchung die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und ihre Besteuerung im Vordergrund stehen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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