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Besteuerung der öffentlichen Hand und das öffentliche Wirtschaftsrecht - Zu einer kohärenten Dogmatik wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2013 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 244841960
 
Erstellungsjahr 2015

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Die Besteuemng der öffentlichen Hand wird unzureichend dogmatisch konstruiert, wenn man den Bestand und die Dynamik des steuenechtlichen Normmaterials lediglich im Binnensystem des Steuerrechts und der Steuerrechtsdogmatik einbettet. In diesem Sondertsereich der Steuerrechtsordnung, in dem sich die Normalrolle des Staates als Steuergläubiger gerade umkehrt, ist es in besonderer Weise gewinnbringend, auch im Steuerrecht lediglich ein besonderes Verwaltungsrechtsgebiet zu sehen. Diese Perspektive erleichtert den vergleichenden Blick in die dogmatischen Ordnungsleistungen des Regulierungsverwaltungsrechts. Am Beispiel der Kommunalwirtschaft und ihrer Besteuerung hat das Projekt bisher die Ähnlichkeiten und Unterscheide in der Entfaltung der nämlichen Leitprinzipien, namentlich des Gebotes der Wettbewerbsneutralität, im Steuerrecht und im Kommunalwirtschaftsrecht, aufgedeckt. Die jeweiligen Unterscheide etwa in der Konturierung des Hoheitsbereiches können die Steuerrechtsdogmatik befruchten oder zumindest irritieren. Auch trägt das Projekt die Feststellung, dass die Gewährleistung der kommunalen Organisationshoheit in ihrer Bedeutung für influenzierende Steuerwirkungen nicht hinreichend gesehen wird. Das Projekt stützt nach alledem die Förderung nach stärkerer Einbettung der Steuerechtswissenschaft in (regulierungs-) verwaltungsrechtliche Kontexte, ohne freilich aus dieser Förderung konkrete dogmatische Adaptionsnotwendigkeiten ableiten zu können. Ein wesentlicher Ertrag des Projekts bildet auch die Aufarbeitung der Anfangsgründe der (reichseinheitlichen) Besteuerung der öffentlichen Hand in den 1920er Jahren, die wohl den Schluss zulässt, dass auch damals die Ausdifferenzierung der rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskurse im Kommunalwirtschaftsrecht und in der sich zunehmend emanzipierenden Steuerrechtswissenschaft ausgeprägt gewesen ist. Diese und weitere Befunde, die im Projekt gewonnen werden konnten, werden in einer Monografie zusammengetragen. Eine Ausweitung des Forschungsansatzes ist darüber hinaus erfolgversprechend einerseits in Hinblick auf die rechtstatsächlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Kommunalverwaltung in Bezug auf die wirtschaftsverwaltungsrechtliche Steuerung der Kommunalwirtschaft und ihrer Besteuerung und andererseits in der rechtsvergleichenden Aufarbeitung der Besteuerung der öffentlichen Hand und der Regulierung ihrer wirtschaftlichen Betätigung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 
 

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