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Emotionsregulation bei Patienten mit Zwangsstörungen

Fachliche Zuordnung Persönlichkeitspsychologie, Klinische und Medizinische Psychologie, Methoden
Allgemeine, Kognitive und Mathematische Psychologie
Förderung Förderung von 2014 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 250782384
 
Die Emotionswahrnehmung basiert auf einem Wechselspiel zwischen unmittelbaren Bewertungsprozessen salienter Reize, die über limbische Strukturen vermittelt werden und einer willentlichen Regulation dieser initialen Reaktionen, die auf präfrontalen Kontrollmechanismen beruhen. Bei psychischen Störungen, die durch starke Erregungszustände gekennzeichnet sind, wird ein Ungleichgewicht dieser Prozesse vermutet (Phillips et al., 2003b). Von besonderem Interesse sind Modelle der Emotionsregulation für die Erklärung des pathologischen Angsterlebens bei Zwangspatienten, nachdem psychometrische Selbstauskunftsverfahren erste Indizien für Beeinträchtigungen in der Emotionsregulation bei Zwangspatienten liefern (de la Cruz et al., 2013) und Veränderungen in Hirnstrukturen identifiziert wurden, die in die Emotionsverarbeitung und Emotionsregulation involviert sind (Milad & Rauch, 2012). So geht die Zwangserkrankung mit Hyperaktivierungen sowohl in frontalen als auch limbischen Arealen unter Symptomprovokation einher (z.B. Simon et al., 2010). Dies lässt vermuten, dass das kortiko-limbische Zusammenspiel, welches die Grundlage für erfolgreiche Emotionsregulation bildet, bei der Verarbeitung zwangsrelevanter Reize verändert ist. Eine explizite Untersuchung verschiedener Emotionsregulationsstrategien steht jedoch aus. Daher untersuchten wir in einer ersten Studie, ob die zwangsspezifische Erregung durch eine visuelle Ablenkung reduziert werden kann. Im Vergleich zu einer selbstreferentiellen Bedingung zeigten Zwangspatienten unter visueller Ablenkung eine verringerte Amygdalaaktivität auf zwangsprovokative Reize (Simon et al., submitted). Da die Angstreaktion bei Zwangspatienten jedoch stark durch kognitive Fehlbewertungen (z.B. Katastrophisieren) vermittelt wird, ist anzunehmen, dass sich Beeinträchtigungen in der Emotionsregulation vor allem bei der Anwendung kognitiver Strategien zeigen. Ziel des beantragten Projektes ist daher, mittels ereigniskorrelierter Hirnpotentiale zu untersuchen, ob Patienten mit Zwangsstörung bei der Anwendung kognitiver Emotionsregulationsstrategien (kognitive Ablenkung und kognitive Umbewertung) beeinträchtigt sind (Studie I) und ob diese Auffälligkeiten durch eine externe Hilfestellung modifizierbar sind (Studie II).
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Beteiligte Person Professor Dr. Norbert Kathmann
 
 

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