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Der Tatbegriff im Strafrecht

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2013 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 251703360
 
Erstellungsjahr 2018

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Durch den Entwurf eines normativ-funktionalen Tatbegriffs, der sämtliche Bereiche des Bestrafungsvorgangs (Strafbegründung, Strafzumessung, Strafprozess) umspannt, weist das Projekt ein großes Innovationspotential voraus. Durch eine strikte Bindung des Strafzumessungsrechts an den materiellen Begriff der Tat ergeben sich erhebliche Konsequenzen für die gegenwärtige Strafhöhenbemessungslehre. Eine Vielzahl an (noch) unkritisch herangezogenen Strafzumessungskriterien erweist sich als unhaltbar. Ihre besondere – auch praktische – Bedeutung zeigt die vorgelegte Arbeit im Strafprozess. Indem jedweder naturalistischen Definition des Verfahrensgegenstandes eine Absage erteilt wird, gelten ganz andere Grundsätze nicht zuletzt für die Reichweite des Grundsatzes ne bis in idem. Das Projekt ist auf Fortsetzung angelegt: Es weist ein großes Problemlösungspotential auch für die Rechtsgebiete auf, die über die nationale Grenze hinausgehen (z.B. das Strafanwendungsrecht). Darüber hinaus ist die Frage nach einer universalen Geltung des entworfenen rechtsstaatlichen Strafrechtssystems gestellt und soll in künftigen Arbeiten beantwortet werden.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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