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Menschenrechte als Maßstab für das transnationale Wirtschaftsrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2014 bis 2018
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 252038896
 
Das Forschungsprojekt untersucht den Einfluss internationaler Menschenrechte auf das transnationale Wirtschaftsrecht. Transnationales Wirtschaftsrecht erfasst privatrechtliche und öffentliche Regeln nationalen und internationalen Ursprungs, die sich auf grenzüberschreitende wirtschaftliche Transaktionen beziehen. Dabei werden sowohl formell bindende Normen als auch formell nicht bindende Standards in die Betrachtung einbezogen. In dem Projekt soll zum einen analysiert werden, in welchem Umfang und auf welche Weise menschenrechtliche Maßstäbe im transnationalen Wirtschaftsrecht bereits jetzt Berücksichtigung finden. Zum anderen soll aufgezeigt werden, wo eine derartige Berücksichtigung noch fehlt und wie sie erreicht werden kann. Das Forschungsprojekt verfolgt drei wesentliche Ziele: Erstens soll die bisherige Forschung erweitert und vertieft werden, indem Gegenstände, Steuerungsinstrumente und Regelungsebenen in den Fokus genommen werden, die bislang nicht im Zentrum der Forschung zu Menschenrechten und transnationalem Wirtschaftsrecht standen. Zweitens sollen die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse eine Weiterentwicklung der allgemeinen Menschenrechts- und Völkerrechtstheorie ermöglichen. Drittens soll das geplante Projekt Ergebnisse liefern und Lösungen von Problemen aufzeigen, die für die rechtliche und gesellschaftspolitische Praxis von Relevanz sind und so zu einer praktischen Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes beitragen.Es werden vier konkrete Arbeitsfelder bearbeitet: Zunächst werden menschenrechtliche Anforderungen und Aspekte des transnationalen Rohstoffrechts untersucht. Insbesondere soll gefragt werden, wie menschenrechtliche Maßstäbe für das Rohstoffrecht konkretisiert und umgesetzt werden könnten. Im zweiten Arbeitsfeld werden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in ihrer Fassung von 2011 untersucht. Das neu eingefügte Kapitel IV der Leitsätze, welches sich ausdrücklich auf Menschenrechte bezieht, soll ausführlich analysiert und gewürdigt werden. Daneben soll die Anwendung dieses Kapitels durch die sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS), die mit der Umsetzung der OECD-Leitsätze betraut sind, untersucht werden. Weiterhin wird die Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen auf der Grundlage nationalen Rechts betrachtet. Hier soll zunächst die bisherige Entwicklung der Rechtsprechung der US-amerikanischen Gerichte zum Alien Tort Statute aufgearbeitet werden. Daneben soll auch das deutsche und europäische Recht untersucht werden. Schließlich untersucht das Projekt den Folgeprozess der Ruggie-Principles on Business and Human Rights auf internationaler und nationaler Ebene. Insbesondere der deutsche Implementierungsprozess soll kritisch begleitet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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