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US-amerikanisches und deutsches Verwaltungsrecht im Vergleich ihrer Leitbilder, Prinzipien und Doktrinen

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2014 bis 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 260639043
 
Erstellungsjahr 2019

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Das Verwaltungsrecht der USA ist das erste von Anfang an demokratisch konzipierte Verwaltungsrecht. Das Bewusstsein, in der Verwaltung eine auf der Grundlage der Verfassung von 1787 durch den Volkswillen neu geschaffene und dem Volk gegenüber dauerhaft verantwortliche Institution vor sich zu haben, prägt das amerikanische Verständnis von Verwaltung und Verwaltungsrecht bis heute. Das unterscheidet die USA von den europäischen Staaten, für die die Verwaltung etwas Vorgegebenes, ein historisches Faktum ist, das erst nach und nach in eine demokratische Verfassungsordnung eingebunden werden musste. Das vorliegende Forschungsprojekt behandelt zunächst die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des amerikanischen Verwaltungsrechts (Gewaltenteilung, Steuerung der unterschiedlichen Verwaltungseinheiten durch den Präsidenten, Bedeutung von Grundrechtsgarantien, insbesondere der Due Process Klausel, Rolle der Gesetze und der Gesetzesbindung, Fragen des föderalen Vollzuges von Bundesgesetzen). Im Anschluss daran werden das Verwaltungsverfahrensrecht (Administrative Procedure Act von 1946 und Model Act für die einzelstaatlichen Verfahrensgesetze), die Handlungsformen („rules“, „orders“, „contracts“), der gerichtliche Rechtsschutz in Verwaltungssachen (unter Einschluss der Staatshaftung) und das Verwaltungsinformationsrecht („inspections“, „subpoenas“, „freedom of information“, „privacy“) erörtert sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum deutschen Recht aufgezeigt. Stets geht es auch darum, welche Vorstellungen von Verwaltung und von den Aufgaben des Verwaltungsrechts hinter den positiv-rechtlichen Regelungen stehen. Einen Kristallisationspunkt bilden hier die Auseinandersetzungen um die Legitimität des „administrative state“, die in ihrer zur Zeit erreichten Schärfe im deutschen verwaltungsrechtlichen Diskurs keine Entsprechung haben. Bei allen vergleichenden Beobachtungen muss allerdings beachtet werden, dass sich die Theoriebildung in den USA ganz deutlich am Leitbild der politisch gestaltenden Verwaltung und den Regulierungsaufgaben der großen Bundesbehörden ausrichtet, während in Deutschland Fallkonstellationen der alltäglichen Vollzugsverwaltung im Vordergrund stehen und die Vorstellung von dem prägen, was ein Verwaltungsrecht zu leisten hat und leisten kann.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • (2021): Das Verwaltungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika: Grundlagen und Grundzüge aus deutscher Sicht. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht. 301) 420 S.
    Eberhard Schmidt-Aßmann
    (Siehe online unter https://doi.org/10.5771/9783748922360)
  • Due Process und Grundrechtsschutz durch Verfahren. Eine vergleichende Untersuchung zum amerikanischen und deutschen Verwaltungsverfahrensrecht, in: AöR Bd. 142 (2017), S. 325-365
    Eberhard Schmidt-Aßmann
    (Siehe online unter https://doi.org/10.1628/000389117X15054009148789)
  • Zum Standort der Rechtsvergleichung im Verwaltungsrecht, in: ZaöRV Bd. 78 (2018), S. 807-862
    Eberhard Schmidt-Aßmann
  • Die Chevron Doktrin auf dem Rückzug?, in: EurUP 2019 Heft 3
    Eberhard Schmidt-Aßmann
  • Das Verwaltungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika. Baden-Baden : Nomos, 2021. 420 S.
    M., Beblo, T.
    (Siehe online unter https://doi.org/10.5771/9783748922360)
 
 

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