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Die Europäische Ehe - Konsensuale und alternative Konfliktlösungen für transnationale Partnerschaften

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2006 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 26191721
 
Ziel des Forschungsprojekts ist die Entwicklung eines neuen Rechtsinstituts ¿Europäische Ehe¿, das Paaren, deren (künftige) Ehe einen grenzüberschreitenden Bezug aufweist, ein einheitliches Sachrecht zur Verfügung stellt. Eine solche Ehe könnte im gesamten Geltungsbereich der Regelung unter denselben Voraussetzungen geschlossen, geführt und aufgelöst werden. Ihr Bestand und ihre Wirkungen sind damit unabhängig von einer späteren Verlegung des Wohnsitzes. Durch Schaffung einheitlichen materiellen Familienrechts für grenzüberschreitende Sachverhalte wird den Schwierigkeiten begegnet, die die gegenwärtig bestehende Rechtsvielfalt für Ehepaare bewirkt, deren Beziehung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthalts einen Auslandsbezug aufweist. Die europäische Ehe könnte in Form eines Optionsmodells von den Ehegatten gewählt werden. Einheitsrecht stünde damit alternativ neben dem internen Sachrecht der Mitgliedstaaten. Eine vollständige Vereinheitlichung der Vorschriften des materiellen Familienrechts wäre somit (zunächst) entbehrlich.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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