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Die Einheitslieder der deutschen Bistümer (1947) - Vom großdeutschen Entwurf zur Integrationshilfe nach Krieg und Vertreibung

Fachliche Zuordnung Katholische Theologie
Förderung Förderung von 2016 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 310579691
 
Die Einheitslieder der deutschen Bistümer (E-Lieder), die 1947 in authentischer Gesamtausgabe erschienen, stellten einen allen Katholiken Deutschlands gemeinsamen Kanon von 74 einheitlichen Liedfassungen bereit. Damit waren sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Einheitsgesangbuch, das mit dem Gotteslob 1975 erstmals realisiert wurde.Zu Beginn des 20. Jh. gab es zwischen den deutschen Diözesen keine einheitliche Liedtradition; Liedrepertoire, Text- und Melodiefassungen differierten enorm. Das Fehlen eines gemeinsamen überdiözesanen Liedguts wurde ab Mitte der 1930er Jahre infolge großer Binnenmigration (Reichsarbeitsdienst, NS-Industrialisierungsprojekte) und nicht zuletzt aufgrund der Kriegssituation (Feldgottesdienste mit Soldaten aus unterschiedlichen Diözesen) virulent. In der kontrovers geführten Diskussion um einen E-Lied-Kanon stießen sehr unterschiedliche Positionen aufeinander: Die „Jugendkreise“ setzten sich im Zuge der Liturgischen Erneuerung auch für eine Erneuerung des Gemeindegesangs ein; traditionelle Stimmen dagegen plädierten aus „praktisch-seelsorglichen Notwendigkeiten“ für bis dahin eingesungenes Liedgut. Daneben gab es auch den Wunsch, einen „Reichsliederkanon“ zur Stärkung des deutschen Volksbewusstseins zu schaffen. Kritiker wiederum wandten ein, dass die katholische Identität im Bereich des Kirchenliedes zutiefst regional geprägt sei und Vereinheitlichungsbestrebungen sich identitätszerstörend auswirken müssten.Nachdem Ende der 1930er Jahre verschiedene Vorschläge von privaten Kreisen erarbeitet worden waren, beauftragte die Fuldaer Bischofskonferenz 1942 den Trierer Bischof mit der Erstellung eines E-Lied-Kanons. Dieser berief eine von Weihbischof Metzroth geleitete Expertenkommission, zu der auch drei Mitglieder aus dem angeschlossenen Österreich gehörten. Bereits 1943 legte die Kommission eine Liedliste zur Verabschiedung vor. 1944 musste die Arbeit kriegsbedingt unterbrochen werden. Die Einführung der E-Lieder erfolgte erst 1947. Hier erwiesen sie sich als wichtiges Medium, die heimatvertriebenen Katholiken in die aufnehmenden Bistümer zu integrieren.Das Projekt zielt auf eine Darstellung der Entstehungsgeschichte des E-Lied-Kanons in Form einer kommentierten Quellenedition. Grundlage dafür bildet der umfangreiche Arbeitsapparat des E-Lied-Kommissionsleiters Weihbischof Metzroth (Bistumsarchiv Trier), ergänzt um Material aus weiteren Archiven, das die Vorgeschichte sowie die Position repräsentativer Diözesen bzw. Kommissionsmitglieder herausstellt. In die Kommentierung gehen auch Diskussionsbeiträge aus zeitgenössischen Zeitschriften ein, die zudem in Form einer umfassenden Bibliographie erschlossen werden. In einem Ausblick wird die Rezeptions- und Wirkungsgeschichte der 1947er E-Lieder im Gotteslob 1975 und 2013 (Stammteil und Diözesananhänge) untersucht.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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