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Der staatliche Zugriff auf das Unternehmenswissen

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2016 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 315955893
 
Wissen bildet eine wesentliche Voraussetzung staatlichen Entscheidens. Die Informationen und Kapazitäten, derer es bedarf, um staatliches Entscheidungswissen zu erzeugen, sind aber in erster Linie bei Unternehmen vorhanden - insbesondere in Materien der Risikoverwaltung. Diese privaten Organisationen werden daher gesetzlich dazu gezwungen, das notwendige Wissen zu erzeugen und das so erzeugte Wissen den Behörden zugänglich zu machen (Zugriff). Dieser staatliche Zugriff auf das Unternehmenswissen wird anhand von zwei Beispielen - dem Risikomanagement im Bankenaufsichtsrecht und den Berufsgenossenschaften im Arbeitsschutzrecht - analysiert. Seine rechtliche Ausgestaltung, theoretische Erfassung und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bilden den Gegenstand des beantragten Projekts.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Mitverantwortlich(e) Professorin Dr. Katharina Reiling
 
 

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