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Konfliktregulierung im 15. Jahrhundert. Fehden, Vergleiche und Schiedsgerichte der Grafen von Nassau-Saarbrücken.

Fachliche Zuordnung Mittelalterliche Geschichte
Förderung Förderung von 2018 bis 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 403498818
 
Ziel des Vorhabens ist die Erstellung einer Monografie, welche die Erschließung und Analyse der Strategien zur Konfliktregulierung im 15. Jh. – Vergleich und Schiedsgericht – am Beispiel der Grafschaft Nassau-Saarbrücken leistet, ferner die einzelnen Konflikte in ihren reichspolitischen Verflechtungen und die an der gütlichen Konfliktbeilegung beteiligten Personen auf juristische Bildung und höfische Anbindung untersucht. Eine verfahrensrechtliche Rekonstruktion von Vergleichs- und Schiedsverfahren mittels der überlieferten Dokumente zur Festlegung des mehrstufigen Verfahrens (rachtung/anlass/kompromisz), des ausgetauschten Schrifttums über Streitpunkte samt Beweismaterial (forderungen, antworten, widerreden und nachreden) und den finalen Urkunden (entscheidt/spruch/kompromiss) steht dabei im Zentrum. Die systematisch verwandten Termini der reichhaltigen Quellenüberlieferung für Vergleiche (fruntlich/mynne/gutlich) und Schiedsverfahren (mynne und recht/frundliches bzw. gutliches recht/gewillkurter prozess) erlauben es, beide Rechtsinstrumente voneinander abzugrenzen. Die wichtigsten Archivalien zu diesen beiden Verfahren sollen in gedruckter und digitaler Form ediert werden, da neben den generellen Weiterverwendungsmöglichkeiten (in der Vergleichenden Landesgeschichte, der Kanzleisprachenforschung oder der Regionalsprachenanalyse) die Nachnutzung dieser Texte in einem Projekt des Lehrstuhls für Digital Humanities und des Centre for Digital Humanities an der Universität Göttingen geplant ist. Es zeichnen sich bisher folgende Arbeitsthesen ab: (1) Die Fehde war der erste von drei Schritten, Konflikte über Herrschaftsansprüche gezielt einer Lösung zuzuführen, anschließend wurde auf Verhandlungstagen zunächst ein Vergleichsversuch unternommen und schließlich für offen gebliebene Fragen ein Schiedsgericht vereinbart. Damit ergäbe sich ein Modus von Aggression, Vergleich und Schiedsgericht zum Interessen- und Streitausgleich. (2) Die starke herrschaftliche Zersplitterung des Westrich und die vielen interterritorialen Konflikte könnten Katalysatoren der häufigen Saarbrücker Beilegungsverfahren gewesen sein. Gerade bei unklarer Kompetenz ordentlicher Gerichte und Parteilichkeit dürften die flexiblen Schiedsverfahren der gangbarste Weg zur Konfliktbeilegung gewesen sein. Dabei ist auch zu prüfen, ob Nassau-Saarbrücken von der Kurpfalz hinsichtlich der Strategien zur Konfliktregulierung beeinflusst wurde, wo vergleichbare Praktiken nachweisbar sind. Aufgrund der formelhaften Quellentermini und mit Hinzuziehen von Einungsverträgen und Landfrieden wird sich wahrscheinlich eine zunehmende Institutionalisierung von Schiedsverfahren im 15. Jh. belegen lassen, deren Anfänge im 13. Jh. liegen. Auch hinsichtlich der Frage nach den Ursprüngen von Schiedsverfahren im weltlichen Bereich – angenommen werden römisch-kanonisches Recht oder dinggenossenschaftliches Recht – ist ein erweiternder Beitrag durch das Forschungsprojekt möglich.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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