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Der Kartellschaden - eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Mengeneffekte entlang der Absatzkette

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung in 2019
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 418838334
 
Kartellschäden stellen eine besondere Herausforderung für die private Rechtsdurchsetzung dar. Dies gilt für den Kartellschaden im Ganzen und insbesondere für die Schadenskomponenten, die sich aus dem Mengeneffekt entlang der Absatzkette ergeben. Dabei handelt es sich um Gewinneinbußen durch Absatzrückgänge, die Abnehmer erleiden, wenn sie (aufgrund des kartellbedingten Preisaufschlags) ihre eigenen Preise ebenfalls erhöhen müssen. Mit Blick auf den Mengeneffekt gibt es eine deutliche Forschungslücke. Sie werden bei der juristischen Handhabe aktuell stark vernachlässigt. Dabei können diese Schadensposten ökonomisch betrachtet erheblich sein. Die europäische Kartellschadensrichtlinie 2014/104/EU macht zwar den "vollständigen Schadensersatz" zur Zielvorgabe, regelt aber die Schadenspositionen, die sich aus dem Mengeneffekt ergeben, nur rudimentär. Die Richtlinie nimmt primär den Preisaufschlag in den Blick und suggeriert, dass ein Mengeneffekt, der sich aus einer Abwälzung des Preisaufschlags ergibt, ganz unabhängig von anderen Schadenspositionen eingeklagt werden kann. Auch formuliert sie nur sehr oberflächlich, wie verschiedene Verfahren, die miteinander verflochtene Schadenspositionen betreffen (Preisaufschlag, Abwälzung, Mengeneffekt) koordiniert werden sollen. Damit gibt sie die Verantwortung dafür, ein effektives Schadensregime in den einzelnen Rechtsordnungen zu implementieren, weitgehend in die Hände der Mitgliedstaaten. Dazu lässt sie ihnen auch einen abgesteckten Umsetzungsspielraum. Entsprechend gilt es, in vielversprechenden europäischen Mitgliedstaaten zu untersuchen, ob sich ein effektives System der Kartellrechtsdurchsetzung etabliert und ob insbesondere der Mengeneffekt gebührend berücksichtigt wird.Die hier vorgeschlagene rechtsvergleichende Studie zum niederländischen Recht ist Teil eines größeren Forschungsvorhabens (eines Habilitationsvorhabens), in dem es neben der Rechtsvergleichung überdies um eine rechtsökonomische Analyse zur Bewertung verschiedener aufgezeigter juristischer Lösungen geht. Neben den Niederlanden sind Deutschland und Spanien hier die vielversprechendsten Kandidaten.Das Gesamtvorhaben ist von höchster Aktualität und Dringlichkeit, um der Effektivität der frisch umgesetzten Kartellschadensersatzrichtlinie auf die Sprünge zu helfen. Die Durchsetzung von kartellbedingten Schadensersatzklagen ist noch stark verbesserungsfähig – Erfahrungen damit gibt es in Europa bisher kaum. Dafür bringt interdisziplinäre Forschung überdies einen deutlichen Mehrwert mit sich, ist aber bei weitem nicht die Regel.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
Internationaler Bezug Niederlande
 
 

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