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»Pure Theory of Law« and Constitutional Jurisdiction – Their Relationship in Context of Imperial Legacies and Post-Imperial Challenges 1918–1934

Subject Area Principles of Law and Jurisprudence
Term from 2020 to 2025
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 437440302
 
Final Report Year 2025

Final Report Abstract

Im Rahmen des Projekts befasste ich mich mit der historischen Kontextualisierung der „Reinen Rechtslehre“ des österreichischen-amerikanischen Rechtswissenschaftlers Hans Kelsen, vor allem mit Hinblick auf seine verfassungsrichterliche Tätigkeit in der Ersten Österreichischen Republik der Zwischenkriegszeit. Die Frage ist deswegen wichtig, weil die Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofes – als eines der ersten solchen Institutionen in der europäischen Rechtsgeschichte – rechtshistorisch noch nie erfasst wurde. Zugleich wurde in meiner Forschung angestrebt, nachzuweisen, ob und wie die Rechtspraxis des österreichischen Verfassungsgerichthofes (VfGH) auch die Rechtslehre von Kelsen mitprägte. Nach meiner Hypothese lässt sich nämlich die „Reine Rechtslehre“ sehr wohl – historisch gesehen – auch als Rechtfertigungsstrategie eines aktiven und wegen seines „Aktivismus“ politisch kritisierten Richters neu lesen. In der Arbeit analysierte ich die „Reine Rechtslehre“ einerseits aus dem historischen Entstehungskontext als Denkprodukt der (post-)habsburgischen Kultur (der späten Habsburgermonarchie und der Ersten Österreichischen Republik), andererseits als Reflexion und Reaktion von Kelsen als Verfassungsrichter. Dabei unterzog ich die Quellen der im Österreichischen Staatsarchiv (Wien) aufbewahrten und bisher noch nicht aufgearbeiteten Protokollen öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzungen einer historischen Quellenanalyse, um die dortigen Diskussionen, vor allem Kelsens Meinungen als Verfassungsrichter, im Kontext der damaligen politischen und sozialen Debatten zu verorten und als mögliche Erklärungsfolie für die Änderungen und Entwicklungen der Kelsenschen Rechtstheorie zu interpretieren. Somit wurde eine rechtstheoretische Frage (nach der theorieimmanenten Entwicklung der „Reinen Rechtslehre“) aus dem historischen Entstehungs- und Wirkungskontext beantwortet: Nicht die Rechtspraxis wurde als Anwendung einer Theorie, sondern die Theorie als Reflexion der Rechtspraxis analysiert. Als Ergebnis der Arbeit wurde die Geschichte der Judikatur des ersten österreichischen Verfassungsgerichtshofes im Kontext der damaligen politischen und wissenschaftlichen Debatten historisch aufgearbeitet und mit Hinblick auf ihre Wirkung auf Kelsens Rechtslehre untersucht. In der Arbeit konnte zugleich nachgezeichnet werden, wie und warum die Judikatur des VfGH politische Streitigkeiten auslöste oder einholte bzw. wie und warum die Rechtspraxis des VfGH auch Kelsens theoretische Überlegungen über die Rechtsanwendung nachhinein – möglicherweise als Selbstrechtfertigungsstrategie – bestimmte. Die wesentlichen Ergebnisse meiner Forschung wurden in einem langen Aufsatz für die Zeitschrift „Der Staat“ zusammengefasst, die auch in der Presse, etwa durch eine Besprechung in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ positiv referiert wurden.

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