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Gerechte Strafzumessung

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2020 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 438827360
 
Erstellungsjahr 2024

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Das Forschungsprojekt "Gerechte Strafzumessung" hat die Praxis der Strafzumessung in Deutschland erstmals umfassend empirisch untersucht. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Festlegung der Strafhöhe vergleichsweise offen sind und den Gerichten einen erheblichen Entscheidungsspielraum lassen. Ziel des Projekts war es, die tatsächlichen Entscheidungsstrukturen sichtbar zu machen, bestehende Defizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für eine konsistentere und transparentere Strafzumessung zu entwickeln. Hierzu wurden tatgerichtliche und revisionsgerichtliche Urteile systematisch ausgewertet, Gruppendiskussionen mit Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten durchgeführt und eine groß angelegte Vignettenstudie mit Berufsrichterinnen und -richtern sowie einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe analysiert. Die Kombination dieser Methoden ermöglichte einen differenzierten Einblick sowohl in die Ergebnisse als auch in die Prozesse der Strafzumessung. Die Ergebnisse zeigen eine erhebliche Variabilität der verhängten Strafen, die sich nur teilweise durch Unterschiede im Sachverhalt erklären lässt. Ein bedeutsamer Teil der Abweichungen ist vielmehr auf unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und regionale Strafzumessungstraditionen zurückzuführen. Zugleich offenbaren die Urteilsanalysen deutliche Defizite in der Begründungspraxis: Strafmaßentscheidungen werden häufig knapp und wenig strukturiert begründet, sodass die maßgeblichen Erwägungen und deren Gewichtung kaum nachvollziehbar sind. Als besonders aufschlussreich erwies sich der Einfluss psychologischer Faktoren. Sowohl in den Gruppendiskussionen als auch in der Vignettenstudie zeigte sich ein deutlicher Ankereffekt: Früh genannte Strafhöhen beeinflussen die spätere Entscheidung erheblich. Auch erste Strafvorschläge innerhalb einer Entscheidungsrunde entfalten eine prägende Wirkung. Diese Befunde verdeutlichen, dass die Strafzumessung nicht ausschließlich durch normative Kriterien gesteuert wird, sondern auch kognitiven Verzerrungen unterliegt. Die Vignettenstudie belegt zudem eine deutliche Diskrepanz zwischen den Strafmaßvorstellungen von Berufsrichterinnen und -richtern und der Bevölkerung. Laien verhängen im Durchschnitt strengere Strafen und weisen zugleich eine größere Streuung ihrer Entscheidungen auf. Die verbreitete Wahrnehmung einer „zu milden“ Strafjustiz findet darin eine empirische Grundlage. Die Untersuchung der Revisionsgerichte zeigt schließlich, dass diese die Strafzumessung nur eingeschränkt vereinheitlichen. Zwar werden Rechtsfehler kontrolliert, ein Eingreifen in die konkrete Strafhöhe erfolgt jedoch kaum. Damit verbleibt ein erheblicher Spielraum bei den Tatgerichten, ohne dass ein systematischer Vergleich mit anderen Entscheidungen stattfindet. Im Projektverlauf bestätigten sich damit zentrale, bislang vor allem theoretisch diskutierte Probleme der Strafzumessung in empirischer Hinsicht. Überraschend deutlich traten insbesondere die Bedeutung informeller Einflussfaktoren, die Ausprägung regionaler Unterschiede sowie die Defizite der Begründungspraxis hervor. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Reformansätze entwickelt, insbesondere die Einführung einer bundesweiten Strafzumessungsdatenbank sowie die Entwicklung von Leitlinien zur methodischen Strukturierung der Strafzumessung. Solche Instrumente könnten dazu beitragen, die Konsistenz und Transparenz der Strafpraxis zu erhöhen, ohne die notwendige Einzelfallgerechtigkeit zu beeinträchtigen. Die Ergebnisse des Projekts sind nicht nur wissenschaftlich relevant, sondern besitzen auch erhebliche Bedeutung für die rechtspolitische und öffentliche Diskussion über Strafgerechtigkeit. Die Erkenntnisse waren auch Grundlage intensiver Diskussionen in den Publikumsmedien (FAZ, Übergriffe härter bestrafen?, 21.12.2023). Insgesamt zeigt sich, dass die Strafzumessung ein zentraler, aber bislang unzureichend strukturierter Bereich des Strafrechts ist, in dem ein deutlicher Bedarf an mehr Transparenz und Systematisierung besteht.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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