Fair sentencing
Final Report Abstract
Das Forschungsprojekt "Gerechte Strafzumessung" hat die Praxis der Strafzumessung in Deutschland erstmals umfassend empirisch untersucht. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Festlegung der Strafhöhe vergleichsweise offen sind und den Gerichten einen erheblichen Entscheidungsspielraum lassen. Ziel des Projekts war es, die tatsächlichen Entscheidungsstrukturen sichtbar zu machen, bestehende Defizite zu identifizieren und Ansatzpunkte für eine konsistentere und transparentere Strafzumessung zu entwickeln. Hierzu wurden tatgerichtliche und revisionsgerichtliche Urteile systematisch ausgewertet, Gruppendiskussionen mit Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten durchgeführt und eine groß angelegte Vignettenstudie mit Berufsrichterinnen und -richtern sowie einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe analysiert. Die Kombination dieser Methoden ermöglichte einen differenzierten Einblick sowohl in die Ergebnisse als auch in die Prozesse der Strafzumessung. Die Ergebnisse zeigen eine erhebliche Variabilität der verhängten Strafen, die sich nur teilweise durch Unterschiede im Sachverhalt erklären lässt. Ein bedeutsamer Teil der Abweichungen ist vielmehr auf unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und regionale Strafzumessungstraditionen zurückzuführen. Zugleich offenbaren die Urteilsanalysen deutliche Defizite in der Begründungspraxis: Strafmaßentscheidungen werden häufig knapp und wenig strukturiert begründet, sodass die maßgeblichen Erwägungen und deren Gewichtung kaum nachvollziehbar sind. Als besonders aufschlussreich erwies sich der Einfluss psychologischer Faktoren. Sowohl in den Gruppendiskussionen als auch in der Vignettenstudie zeigte sich ein deutlicher Ankereffekt: Früh genannte Strafhöhen beeinflussen die spätere Entscheidung erheblich. Auch erste Strafvorschläge innerhalb einer Entscheidungsrunde entfalten eine prägende Wirkung. Diese Befunde verdeutlichen, dass die Strafzumessung nicht ausschließlich durch normative Kriterien gesteuert wird, sondern auch kognitiven Verzerrungen unterliegt. Die Vignettenstudie belegt zudem eine deutliche Diskrepanz zwischen den Strafmaßvorstellungen von Berufsrichterinnen und -richtern und der Bevölkerung. Laien verhängen im Durchschnitt strengere Strafen und weisen zugleich eine größere Streuung ihrer Entscheidungen auf. Die verbreitete Wahrnehmung einer „zu milden“ Strafjustiz findet darin eine empirische Grundlage. Die Untersuchung der Revisionsgerichte zeigt schließlich, dass diese die Strafzumessung nur eingeschränkt vereinheitlichen. Zwar werden Rechtsfehler kontrolliert, ein Eingreifen in die konkrete Strafhöhe erfolgt jedoch kaum. Damit verbleibt ein erheblicher Spielraum bei den Tatgerichten, ohne dass ein systematischer Vergleich mit anderen Entscheidungen stattfindet. Im Projektverlauf bestätigten sich damit zentrale, bislang vor allem theoretisch diskutierte Probleme der Strafzumessung in empirischer Hinsicht. Überraschend deutlich traten insbesondere die Bedeutung informeller Einflussfaktoren, die Ausprägung regionaler Unterschiede sowie die Defizite der Begründungspraxis hervor. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Reformansätze entwickelt, insbesondere die Einführung einer bundesweiten Strafzumessungsdatenbank sowie die Entwicklung von Leitlinien zur methodischen Strukturierung der Strafzumessung. Solche Instrumente könnten dazu beitragen, die Konsistenz und Transparenz der Strafpraxis zu erhöhen, ohne die notwendige Einzelfallgerechtigkeit zu beeinträchtigen. Die Ergebnisse des Projekts sind nicht nur wissenschaftlich relevant, sondern besitzen auch erhebliche Bedeutung für die rechtspolitische und öffentliche Diskussion über Strafgerechtigkeit. Die Erkenntnisse waren auch Grundlage intensiver Diskussionen in den Publikumsmedien (FAZ, Übergriffe härter bestrafen?, 21.12.2023). Insgesamt zeigt sich, dass die Strafzumessung ein zentraler, aber bislang unzureichend strukturierter Bereich des Strafrechts ist, in dem ein deutlicher Bedarf an mehr Transparenz und Systematisierung besteht.
Publications
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Schuldangemessene Strafzumessung im Völkerstrafrecht. in: Rita Haverkamp u.a. (Hrsg.), Unterwegs in Kriminologie und Strafrecht. Festschrift für Hans-Jörg Albrecht, Berlin 2021, S. 587-601
Thomas Weigend
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Strafzumessung durch Richter und Laien. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 133(2), 322-357.
Hoven, Elisa & Weigend, Thomas
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Strafzumessung in Australien – ein Vorbild für Deutschland, in: Kudlich u.a. (Hrsg.), Festschrift für Ulrich Sieber, 2021, S. 1373-1390
Elisa Hoven
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Die Anhebung von Strafrahmen – eine kriminologische und kriminalpolitische Betrachtung am Beispiel des Privatwohnungseinbruchdiebstahls. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 134(4), 1016-1034.
Hoven, Elisa & Obert, Annika
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Die Rolle von Medienberichterstattung und Nutzerkommentaren im kriminalpolitischen Diskurs am Beispiel des Wohnungseinbruchdiebstahls – Ergebnisse einer Medien- und Kommentaranalyse, ZfDR 2022, S.103- 122
Elisa Hoven; Annika Obert & Anja Rubitzsch
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Der (Privat-)Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.
Obert, Annika
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Entscheidungsfindung bei der Strafzumessung, DRiZ 2023, S. 22-29
Annika Obert; Elisa Hoven & Thomas Weigend
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Zum Umgang mit langen Zeitabständen zwischen Tat und Urteil, GA 2023, S. 661-675
Elisa Hoven
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Auf dem Weg zu rationaler und konsistenter Strafzumessung. DUNCKER UND HUMBLOT.
Hoven, Elisa & Weigend, Thomas
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Die strafrechtliche Sanktionierung von Sexualdelikten, KriPoZ 2024, H. 1
Philipp Ehlen; Elisa Hoven & Thomas Weigend
