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Strafzumessung und Rückfallrisiko bei strafrechtlich Sanktionierten - Eine bundesweite Untersuchung auf der Basis von Bundeszentralregisterdaten

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Förderung Förderung seit 2021
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 444885544
 
Das jetzige Vorhaben schließt unmittelbar an das durch die DFG geförderte Vorhaben „Rückfäl-ligkeit strafrechtlich Sanktionierter“ an. Es erhebt mit derselben Vorgehensweise BZR-Daten und verknüpft die neu erhobenen Daten mit früheren Erhebungswellen, so dass für längere Beobachtungszeiträume Rückfälligkeit erfasst werden kann (B., C.). Allerdings konzentriert sich nunmehr das Erkenntnisinteresse auf drei neue Forschungsthemen. Einmal geht es darum, die regionalen Strafzumessungsunterschiede herauszuarbeiten sowie bezogen auf zentrale Strafzumessungskriterien, nämlich Delikte und Vorstrafen, das Sanktionsspektrum darzustellen und so einen Orientierungsrahmen für die Strafzumessungspraxis verfügbar zu machen (D.). Zum anderen soll evaluiert werden, inwieweit die mit der jüngsten Reform des Sexual-strafrechts geschaffenen umstrittenen Straftatbestände der sexuellen Belästigung und der sexuellen Nötigung gegen den Willen des Opfers in der gesetzlichen Praxis Anwendung finden (E.). Schließlich sollen mit Hilfe der im BZR vorhandenen Daten zu Person, Delikt, Sanktionierung und Vorbelastung Risikogruppen mit differentiellen Rückfallrisiken herausgearbeitet werden, die auch Grundlage für prognostische Einschätzungen bilden können (F.).
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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