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Diskriminierung, Quoten und Lohntransparenzregeln
Antragsteller
Professor Dr. Oliver Gürtler
Fachliche Zuordnung
Wirtschaftspolitik, Angewandte Volkswirtschaftslehre
Wirtschaftstheorie
Wirtschaftstheorie
Förderung
Förderung von 2020 bis 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 447657066
In arbeitsmarktökonomischen Studien wurden bereits seit langer Zeit signifikante Lohnunterschiede zwischen unterschiedlichen Gruppen von Arbeitnehmern festgestellt. In den letzten Jahren haben sich sowohl wissenschaftliche Arbeiten als auch politische Debatten auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ("gender wage gap") konzentriert. Die Existenz dieser Lohnlücke wird insbesondere zwei Gründen zugeschrieben. Zum einen sind Frauen in den hohen Hierarchieebenen von Unternehmen, also in tendenziell sehr gut bezahlten Position, deutlich unterrepräsentiert. Zum anderen lässt sich aber auch innerhalb von Hierarchieebenen eine niedrigere Bezahlung von Frauen im Vergleich zu Männern beobachten. Diese lässt sich möglicherweise dadurch erklären, dass Frauen in Lohnverhandlungen defensiver auftreten als Männer.Zur Schließung bzw. Verringerung der Lohnlücke wurden insbesondere in der Politik zwei Maßnahmen diskutiert, die an den zuvor beschriebenen Gründen ansetzen. Auf der einen Seite wurden Quotenregelungen für Managementpositionen diskutiert, durch die Frauen in den höchsten Hierarchieebenen von Unternehmen stärker repräsentiert werden sollen. Auf der anderen Seite wurden Lohntransparenzregelungen zur Bekämpfung von Lohnunterschiedenen innerhalb von Hierarchieebenen propagiert.Das Hauptziel des geplanten Projekts besteht in der Untersuchung der Auswirkungen von Quoten- und Lohntransparenzregelungen auf Beförderungsentscheidungen und Lohnzahlungen innerhalb von Unternehmen. Insbesondere soll ein genaues Verständnis dafür entwickelt werden, inwieweit die beiden Politikinstrumente dazu geeignet sind, Arbeitsmarktdiskriminierung zu bekämpfen und Lohnunterschiede zu beseitigen. Zudem sollen aber auch mögliche Nachteile dieser Regelungen verstanden werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen