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Jugendkriminalität in der „Sattelzeit“

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Förderung Förderung von 2021 bis 2026
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 449820027
 
Erstellungsjahr 2025

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Jugendkriminalität wurde in Preußen zu Beginn des 19. Jahrhunderts als ein spezifisches Problem festgeschrieben, das staatlich-institutioneller Aufmerksamkeit und erzieherischer Gegenwirkung bedarf. In der vom Projekt anhand von drei Quellenarten erschlossenen Sattelzeit wird deutlich, dass Delinquenz zwar bereits zuvor – nicht zuletzt in den zahlreichen Ordnungen der historischen Policey – umfangreiche Aufmerksamkeit erfuhr. Allerdings ergab sich in Verbindung mit entsprechenden internationalen Entwicklungen anfangs des 19. Jahrhunderts eine Situation, in der die bisher verfolgten Antworten auf Delinquenz als unzureichend wahrgenommen wurden, dies auch angesichts besonderer ätiologischer Zuschreibungen, die nun mit Jugendkriminalität assoziiert wurden. Delinquenz erschien als Folge biografischer, erzieherscher Fehlentwicklungen, welche die Eltern oftmals nicht ausreichend kompensieren konnten, sondern die sie mitunter sogar verschlimmerten, da sie zu ,adäquaten‘ Erziehungsleistungen insbesondere aus moralischen Gründen nicht in der Lage zu sein schienen. Gesellschaftliche Entwicklungen wie zunehmende Fabrikarbeit oder städtische Lebensbedingungen und Verführungen Jugendlicher trugen, der Wahrnehmung nach, zu einem drängenden Problem der Jugendkriminalität bei. Das empirisch verfügbare Wissen zu ihrem Auftreten stützte die Einschätzung eines sich als besonders gravierend entwickelnden Problems zwar nicht. Gleichwohl wurde Jugendkriminalität als Erziehungsproblem konturiert, über dessen wirksame Bearbeitung staatlich-institutionell zu wachen war. Jugendliche Delinquente sollten genau beobachtet werden, unter als vertrauenswürdig geltenden Bedingungen aufwachsen und, falls notwendig, ihren Eltern entzogen werden, um sie geeigneten Anstalten zuzuweisen. Die Tatsache, dass in Preußen diesbezüglich nur zurückhaltend rechtliche Bestimmungen erlassen wurden, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sattelzeit mit diesen Transformationen als ein entscheidender Zeitraum anzusehen ist, in dem Jugendkriminalität als spezifisches Problem dauerhaft festgeschrieben wurde. Dies erfolgte nicht zuletzt, indem Erziehung als eine Konsensformel etabliert und genutzt wurde. Sie wurde inhaltlich auf sehr heterogene Weise ausgelegt, aber mit dieser Formel konnte kooperative Problembearbeitung durch staatliche Institutionen, bürgerliche und konfessionell geprägte Vereine und weitere Akteur:innen legitimiert werden. Analytisch ertragreich konnte durch das Projekt das Konzept von Kontrollverbünden entwickelt und eingesetzt werden, durch die Fehlverhalten Jugendlicher jeweils bearbeitet werden sollte. Policeyliche Ordnungen, rechtliche Bestimmungen wie das Preußische Allgemeine Landrecht und Reskripte des Preußischen Kultusministeriums setzten auf jeweils besondere Konstellationen von Institutionen und Akteur:innen, durch die (drohende) jugendliche Kriminalität verhindert bzw. sanktioniert werden sollte und welche die Jugendlichen zugeschriebene (relative) Unmündigkeit kompensieren sollten. Staatliche Institutionen und sukzessive spezialisierte Anstalten spielten in den Kontrollverbünden, die während der Sattelzeit anvisiert und eingesetzt wurden, ergänzend zu Eltern, Pfarrern, ,ehrenwerten‘ Personen des Umfelds etc. eine zunehmend wichtige Rolle und konturierten die Spezifik von Jugendkriminalität.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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