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Zivilrechtskultur der DDR - Band 3: Selbstzeugnisse

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 1996 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 4998874
 
Man kann den Zivilprozeß eines Landes nur verstehen, wenn man die ihn umgebenden Institutionen betrachtet. Im Vorgriff auf ein weiteres Projekt vergleicht Haferkamp das Begründungsverhalten des Reichsgerichts mit den Begründungen des obersten Gerichts. Im Mittelpunkt stehen aber Abhandlungen zu (zivilprozeßäquivalenten) Eingaben bei volkseigenen Betrieben (Theben) und im Mietrecht (Kästner). Die Eingabemöglichkeit senkte durch 'Gnade statt Recht' die Zivilprozeßrate. Die teilweise Ineffektivität des DDR-Zivilprozesses setzte sich in der Vollstreckung fort (Thaetner). Effektiv war die Vollstreckung nur dann, wenn das Gericht mit den Betrieben zusammenarbeitete. Armelin zeigt Indizien für nicht unerhebliche politische Einflußnahme. Ludwig-Dodin wirft einen Blick auf das staatliche Vertragsgericht. Im Vorgriff auf den Projektbericht schildert Kilian, auf welche Weise das Projekt an die Aktenanalyse heranging. Andere Quellen finden sich noch bei Reich und Neubauer, wo Literatur einerseits und Interviews andererseits herangezogen werden. Alles was politisch war, wurde zu anderen Entscheidungsinstanzen umgesteuert, ansonsten zeigte sich ein normaler Zivilprozeß, der den Bedürfnissen einer Gesellschaft, die sich weder über Zivil- noch über Wirtschaftsrecht steuerte, genügte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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