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Naturrechtliches und geschichtliches Denken in der deutschen Rechts- und Staatstheorie der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Antragsteller
Dr. Jens Eisfeld
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2007 bis 2011
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 51523688
Das Forschungsprojekt untersucht die Auseinandersetzung zwischen naturrechtlichem und historischem Denken in Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts anhand der Rechts- und Staatstheorie. Diese Diskussion, die sich in der Forschungsliteratur bisher vorwiegend punktuell thematisiert findet, soll einerseits hinsichtlich der unterschiedlichen Begründungsmuster und Rechtfertigungsstrategien, andererseits anhand konkreter Streitpunkte analysiert werden. Die Untersuchung der Begründungsebene ermöglicht es, politische Gegensätze nicht nur auf rechtsphilosophische Unterschiede, sondern auch auf miteinander konkurrierende erkenntnistheoretische Grundpositionen zurückzuführen, mit denen konkrete rechtsphilosophische Forderungen gerechtfertigt werden. Exemplifiziert werden soll dies anhand der unterschiedlichen Auffassungen über den Staatszweck, über die Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht, über das Verhältnis von Staat und Gesellschaft und über die Lehre von der Rechtsfähigkeit des Staates. Methodisch knüpft das Vorhaben an die Grundsätze der sog. „Neuen Ideengeschichte“ an, indem diese Auseinandersetzung auf breiter Quellenbasis verfolgt und kontextualisiert wird. Leitfrage ist der politische Unterschied zwischen naturrechtlichem und historischem Denken, der sich paradigmatisch in dem Streit um das Ob und Wie der bewussten Gestaltbarkeit der staatlich-politischen Ordnung zeigt.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen