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Grundzüge eines europäischen Verfassungsrechts

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 1999 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5251355
 
Ziel des Forschungsprojekts bleibt auf verfassungsvergleichender Basis die Erstellung eines systematischen Werkes über die Grundzüge des europäischen Verfassungsrechts. Darin soll die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten als Verfassungsverbund betrachtet und, darauf aufbauend, die Verschränkung der nationalen Verfassungsordnungen mit dem Primärrecht der Union im Ansatz als ein System behandelt werden. Das in der Politikwissenschaft entwickelte Verständnis der EU als "dynamisches Mehrebenensystem" (Jachtenfuchs/Kohler-Koch 1996, Stand der Forschung des DFG-Schwerpunktprogramms "Regieren in der EU", S. 2; s. auch Jachtenfuchs/Kohler-Koch, Regieren im dynamischen Mehrebenensystem, in: dies. (Hrsg.): Europäische Integration, 1996, S. 16ff.) findet im Konzept des Verfassungsverbundes (Pernice, 1995/96) seine rechtswissenschaftliche Entsprechung. Von diesem Ansatz her gilt es, das Zusammenspiel mit mitgliedstaatlichen Verfassungen mit der supranationalen Teil- oder Komplementärverfassung im Rahmen der sich entwickelnden globalen Verfassungsstrukturen zu analysieren und unter Berücksichtigung der realen Formen der Willensbildung und -durchsetzung die Konsequenzen für die Konstruktion der Verfassung eines Systems legitimer und effektiver "governance" in Europa zu untersuchen. Die im Sommer 1998 in einem Beitrag zum Internationalen Kongress für Rechtsvergleichung in Bristol vorgestellte Theorie des "multilevel constitutionalism" (Pernice, 1998) soll dabei "getestet" und fortentwickelt werden. Der Verfassungsvergleich mit allem hinsichtlich der tragenden Verfassungsprinzipien, dann aber auch zur Organisation der politischen Willensbildung, zum Vollzugsproblem und zur Rolle der Gerichte erlaubt es, die vertikalen ebenso wie die horizontalen Wechselwirkungen der Inhalte sowie mögliche Stabilitätsgewinne im mehrstufigen Verfassungssystem in Ansatz zu bringen.
DFG-Verfahren Schwerpunktprogramme
 
 

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