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Der Grundrechtsschutz des Drittbetroffenen

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 1995 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5261796
 
Staatliches Handeln entfaltet Wirkungen nicht nur gegenüber einem Maßnahmeadressaten, sondern vermag auch und gerade Dritte zu beeinträchtigen. So hat - um ein Beispiel aus der Rechtsprechung aufzugreifen - die Verpflichtung der Geschäftsinhaber zur Einhaltung der Ladenschlußzeiten zur Folge, daß den Kunden insoweit die Möglichkeit zum Einkauf genommen wird. Darüber hinaus bedient sich der Staat zunehmend nicht-regelnder Instrumente, die - wie etwa die Warnung vor bestimmten Produkten - ebenfalls auf Dritte 'durchschlagen' können. Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit Drittbetroffene gegen staatliches Handeln ihre Grundrechte ins Feld führen können. Dabei wird - entsprechend den vorgenannten Beispielen - zwischen adressatbelastendem und adressatbegünstigendem Staatshandeln unterschieden. Für beide Fragenkreise fehlt es in der Rechtswissenschaft bislang an eindeutigen Antworten. In einem weiteren Abschnitt wird schließlich auf die Frage der Grundrechtsgeltung bei zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen unter Bürgern eingegangen, da auch in diesen Fällen die Beteiligung Dritter in Rede steht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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