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Im Auftrag des Kaisers. Die kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats und die Regelung von Konflikten im Alten Reich (1637-1657)

Antragstellerin Eva Ortlieb
Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5290126
 
Die kaiserlichen Kommissionen gehören zu den besonderen Instrumenten der beiden obersten Reichsgerichte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Reichshofrat und Reichskammergericht. Während das RKG sie meist zur Beweisaufnahme und Urteilsvollstreckung einsetzte, ließt der RHR seine Kommissare darüber hinaus weitgehend selbständig die Bereitschaft der Parteien zu einer außergerichtlichen Einigung ausloten und komplette Verfahren durchführen. Die reichshofrätlichen kaiserlichen Kommissionen gehören damit zugleich zu den Instrumenten, die dem Reichsverband für die Regelung von Konflikten zwischen seinen Gliedern zur Verfügung standen. In einem ersten Schritt analysiert die Untersuchung sämtliche in der Regierungszeit Kaiser Ferdinands III. angeordneten kaiserlichen Kommissionen. Damit sind erstmals Aussagen zum Ausmaß der reichshofrätlichen Kommissionstätigkeit in einer entscheidenden Periode der Geschichte des Alten Reichs, zu den beteiligten Parteien, den verhandelten Gegenständen sowie zu den Aufgaben der Kommissionen möglich. In einem zweiten Schritt beleuchtet die Studie anhand ausgewählter Fallbeispiele die spezifische Leistung der Kommissionen bei der Regelung von Konflikten.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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