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Tatbestände und Wirkungen der Insolvenz im klassischen römischen Recht
Antragstellerin
Professorin Dr. Inge Hanewinkel
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5324966
Die Arbeit strukturiert umfassend die differenzierten Erscheinungsformen und Folgen der Insolvenz im klassischen römischen Privatrecht. Die Römer unterschieden tatbestandlich die Überschuldung eines Vermögensbestands von der Zahlungsunfähigkeit natürlicher Personen. Aufgezeigt wird das anhand von Texten aus so unterschiedlichen Rechtsgebieten wie dem Dotal-, Pekuliar- und Erbrecht sowie dem Recht der öffentlichen und privaten Vermögensverwaltung. Auch nicht-juristische Quellen, wie die Prozessrede Ciceros Pro Quinctio, kommen zur Sprache. Sie zeugen von einem zurückhaltenden Umgang mit insolventen Schuldnern. Was die Wirkbereiche der Insolvenz anbelangt, reicht das Spektrum der Untersuchung vom periculum nominis im Delegationsrecht, über Fallgestaltungen der actio de dole und in integrum restitutio bis zur actio furti. Auch hier ist der Befund differenziert: In vertraglichen Rechtsbeziehungen wurde der Insolvenzeinwand nur ausnahmsweise berücksichtigt. Im Deliktsrecht war er hingegen eigenständige Klagevoraussetzung. Die Autorin setzt dies zu vollstreckungsrechtlichen Grundstrukturen in Beziehung und untersucht dabei die Wechselbeziehung von Insolvenz- und materiellem Recht.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen