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Im Zweifel gegen den Angeklagten? Ankereffekte als Urteilsverzerrungen in der juristischen Urteilsfindung und ihre Korrekturmöglichkeiten

Fachliche Zuordnung Sozialpsychologie und Arbeits- und Organisationspsychologie
Förderung Förderung von 2001 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5338938
 
Ankereffekte, das heißt die Beeinflussung von numerischen Urteilen unter Unsicherheit durch eine Zahlenvorgabe, sind Urteilsverzerrungen, die unter den verschiedensten Randbedingungen gezeigt werden konnten. Erste Untersuchungen im juristischen Kontext zum Einfluss von Strafmaßvorgaben der Anklage auf richterliche Urteile belegen die Bedeutsamkeit des Ankereffektes auch für die richterliche Urteilsfindung. Aufgrund der Robustheit des Ankereffektes und seiner Relevanz auch für den juristischen Kontext stellt sich aus der Anwendungsperspektive die Frage, inwieweit die Positionierung des Verteidigungsplädoyers nach dem Plädoyer der Anklage aus psychologischer Sicht einen gravierenden verfahrensrechtlichen Nachteil für den Angeklagten in erstinstanzlichen Verfahren darstellt, ganz im Gegensatz also zu dem Verfahrensgrundsatz "in dubio pro reo". Die bestehende Strafprozessordnung, bekannte Vorgehensweisen aus der Rechtspraxis so wie aus der sozialpsychologischen Grundlagenforschung zum Ankereffekt und zu Korrekturprozessen abgeleitete Interventionen werden hier auf ihre Eignung hin untersucht, entsprechenden Verzerrungen in der richterlichen Urteilsfindung entgegenzuwirken.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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