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Wenn sich Staaten nicht an die Regeln halten. Gewollte und ungewollte Verstöße gegen das EU-Gemeinschaftsrecht

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2001 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5350838
 
Das Projekt untersucht Bedingungen, unter denen sich Staaten nicht an Recht jenseits des Nationalstaates halten. Es leitet verschiedene Hypothesen zur Erklärung von Regelverstößen aus der Literatur ab und testet sie systematisch für den Bereich des europäischen Gemeinschaftsrechts. Die Grundlage für die empirische Überprüfung bildet eine Datenbank, welche die Antragstellerin zur Zeit erstellt und die mehr als 10.000 aktenkundige Verstöße der EU-Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht über die letzten 30 Jahre erfasst. Die große Zahl der Fälle, die nach Politiksektor, Mitgliedstaat, Rechtsakt sowie Art und Zeitpunkt des Verstoßes variieren, erlaubt zum ersten Mal, im Rahmen einer quantitativen Studie eine Reihe von Erklärungsvariablen gegeneinander zu testen. Wie wirksam sind Sanktionen als Abschreckung von Regelverstößen? Wie wichtig ist die Legitimität einer Regel für das Maß ihrer Befolgung? Welche Rolle spielen supranationale Institutionen wie die Europäische Kommission oder der Europäische Gerichtshof bei der Um- und Durchsetzung von Gemeinschaftsrecht? Erweisen sich gesellschaftliche Kräfte als Förderer oder Bremser für die Regeleinhaltung? Im Anschluss werden die kausalen Prozesse genauer untersucht, die zur Nichteinhaltung bzw. Einhaltung einer Regel führen. Der qualitative Teil der Studie vergleicht jeweils zwei Länder mit hohem (Niederlande, Großbritannien) bzw. niedrigem (Griechenland und Italien) Befolgungsgrad hinsichtlich ihres regelkonformen Verhaltens im Bereich der Umweltpolitik und des Binnenmarktes. Die Länder- und Politikvergleiche sollen herausarbeiten, inwieweit regelkonformes Verhalten von EU-Mitgliedstaaten durch Sozialisierungs- bzw. Saktionierungsmechanismen erzeugt wird und welche Interaktionseffekte es zwischen den beiden "compliance"-Mechanismen gibt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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