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Das subjektive Rechtfertigungselement
Antragsteller
Privatdozent Dr. Jürgen Rath
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5366486
Die Fragestellung der Arbeit besteht im wesentlichen darin, ob die Rechtfertigung der Verwirklichung eines Straftatbestandes (etwa einer Körperverletzung) ein subjektives Rechtfertigungselement voraussetzt und, wenn ja, welchen Inhalt es haben muss und worin die Rechtsfolgen seines Fehlens bestehen. Ist zum Beispiel ein Täter auch dann durch Notwehr gerechtfertigt, wenn er einen anderen Menschen verletzt, ohne dabei erkannt zu haben, dass dieser ihn (den Täter) im selben Moment töten wollte. - Die Habilitationsschrift systematisiert und kritisiert den kaum noch überschaubaren Meinungsstand in detaillierter Form. Weiterhin erarbeitet sie eine ausführliche und eigenständige rechtsphilosophische Grundlegung, welche in ihrer Anwendung auf die strafrechtliche Fragestellung zu einer Änderung der Lehre vom Unrechtsausschluss und einer bisher nicht gesehenen Antwort auf die Frage nach der Bedeutung eines subjektiven Rechtfertigungselements führt.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
