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"Majestätsbeleidigung" als Delikt und als Indikator für die Wahrnehmung und Sicherung personifizierter Herrschaft zwischen 1800 und 1945
Antragstellerin
Dr. Ulrike Ruttmann
Fachliche Zuordnung
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung
Förderung von 2002 bis 2005
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5385345
Der Schutz des Staatsoberhauptes vor Verunglimpfung ist für jede Herrschaftsordnung ein Thema von Bedeutung, stellt sich doch die Frage, inwieweit durch das Delikt der "Majestätsbeleidigung" das Herrschaftssystem als solches getroffen wird. Das Forschungsprojekt wird die bislang vorwiegend von Juristen betrachtete Majestätsbeleidigung auf der Basis einer Auswahl signifikanter Fälle als historisches Phänomen untersuchen. Die Studie soll von der Wende zwischen 18. und 19. Jahrhundert, als man im Gefolge der Aufklärung erstmals den Herrscher- vom Staatschutz trennte, bis zum Ende des Dritten Reiches reichen. Das Forschungsinteresse gilt zum einen der brisanten und spannungsgeladenen Konstellation der Majestätsbeleidigung. Im Rahmen eines seit der Frühen Neuzeit zunehmend anonymisierten Herrschaftsgefüges wurde über sie ein Konflikt zwischen der Person an der Spitze des Staates und dem einzelnen Untertan bzw. Staatsbürger ausgetragen. Zum andern geht das Projekt davon aus, daß der Majestätsbeleidigung als einem scharf eingrenzbaren Phänomen an der Nahtstelle von Politik, Justiz und Gesellschaft vornehmlich im Hinblick auf Ausübung und Erfahrung von Herrschaft eine Indikatorfunktion zukommt. So soll das epochenübergreifende Studium des Deliktes u.a. dazu dienen, Wandel und Konstanten von Herrscherbildern und Ehrvorstellungen herauszuarbeiten sowie die Ausbildung einer politischen Kritikkultur in Deutschland zu beleuchten. Mit Prozessakten, Gnadengesuchen, Diskussionen in der Presse, unter Juristen und in den Parlamenten verfügt das Projekt über eine reiche Quellengrundlage.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
