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Das Verhältnis von externer und interner Governance der Forschung an den Universitäten aus nationaler und europäischer Perspektive

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2003 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5470436
 
Ziel des Projektes ist es, die normativen Rahmenbedingungen für die neuen Governancemodelle für und in Universitäten zu untersuchen und damit zugleich einen Beitrag zur Fortentwicklung des Wissenschaftsrechts als Referenzgebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts, aber auch zur normativen Einbettung veränderter Formen von Governance im öffentlichen Sektor überhaupt zu leisten. Dies gilt insbesondere für neuere Regelungsstrukturen in verfassungsrechtlich geschützten Autonomiebereichen und die zunehmende Verzahnung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Regelungsformen auch im Wissenschaftsbereich. Im Vordergrund der beantragten Teilprojekte stehen die Instrumente der Regelung des Verhältnisses von Staat und Universitäten sowie die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Universitäten. Der Vergleich mit anderen Teilbereichen im Wissenschaftssystem, wie der außeruniversitären Forschung, anderen Sachbereichen wie auch im Rechtsvergleich mit anderen Hochschulsystemen verspricht angesichts teilweise fortgeschrittener Umsetzung neuer Regelungsformen zusätzliche Erkenntnisse über die Wirkungen dieser Instrumente. Erkenntnisleitend für die Untersuchung ist der in der Rechtswissenschaft eingeführte Begriff der Regelungsstruktur, der im Rahmen des Projekts zugleich auf seine Eignung zur Bewältigung der Folgen von Systemänderungen hin überprüft werden soll. Er erlaubt es, das in einem bestimmten Regelungsbereich anwendbare Recht über Rechtsgebietsgrenzen und Regelungsebenen hinweg zusammenhängend zu analysieren. Hierdurch wird einerseits ein Rahmen geschaffen, um Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im universitären Bereich im Zusammenhang zu untersuchen und so selektive und verkürzende Wahrnehmungen der rechtlichen Implikationen dieser Veränderungen zu vermeiden. Zugleich kann so das funktionelle Ineinanderwirken rechtlicher Regelungen auch über die Grenzen verschiedener Rechtsgebiete hinweg analysiert werden, und das Verhältnis von rahmensetzender und selbstregulativer Funktion des Rechts näher beleuchtet werden. Schließlich ist der Begriff der Regelungsstruktur anschlussfähig für die Governance Konzepte der wirtschafts- und Sozialwissenschaften und erlaubt damit ein interdisziplinäres Zusammenwirken, z.B. bei der vergleichenden Untersuchung der Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Governance Strukturen im Universitätssystem. Die Verzahnung mit den übrigen, empirisch ausgerichteten Teilprojekten bietet die Möglichkeit, die der Rechtsdogmatik zugrunde liegenden Leitbilder der Forschung einschließlich der daraus abgeleiteten normativen Anforderungen an eine Forschungsorganisation nicht zuletzt im Hinblick auf diagnostizierte Veränderungen der Forschungspraxis auf ihre Adäquanz hin zu überprüfen. Zugleich kann die Steuerungskapazität von Organisations- und Verfahrensrecht einer informierten Überprüfung unterzogen werden und damit ein Beitrag zur Fortentwicklung der Organisationsrechtsdogmatik geleistet werden.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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