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Genetic testing in occupational medicine: a preliminary study for the ethical discourse

Subject Area Practical Philosophy
Term from 2003 to 2009
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5410056
 
Final Report Year 2009

Final Report Abstract

Die Ergebnisse des Projektes erlauben verschiedene Schlussfolgemngen im Hinblick auf eine Bewertung des Einsatzes gendiagnostischer Methoden in der Arbeitsmedizin. Die im engeren Sinn als „genetisch" verstandenen molekular- und zytogenetisehen Untersuchungsmethoden sind aktuell in der Arbeitsmedizin von noch geringer Bedeutung, sowohl für Einstellungs- als auch für Vorsorgeuntersuchungen. Für die Zukunft dürfte jedoch die Kombination aus vermehrt zur Verfügung stehenden genetischen und sonstigen medizinischen, sozialen und psychologischen Informationen zu einem erheblichen Zuwachs an Prognostik führen und damit an Relevanz in einer fundamental auf prognostisches Wissen ausgerichteten Arbeitsmedizin gewinnen. Unsere Pilotstudie lieferte überdies Anhaltspunkte dafür, dass Familienanamnesen in großem Umfang in der Arbeitsmedizin erfragt werden. Auch Familienanamnesen können genetische Informationen von erheblicher Brisanz erbringen, werden in der Regel aber nicht als „genetische" Untersuchungen eingestuft. Genetische wie auch sonstige prädiktive Informationen verleiten aufgrund ihrer Eigenschaften - der hohen Probabilitäl und Prädiktivität - in besonderem Maße zu unsachgemäßer Nutzung, da sie schwierig zu interpretieren sind. Deshalb sind vermehrte Anforderungen an die Zulassung dieser Verfahren, die Nutzung im arbeitsmedizinischen Kontext und an die Qualifikation derer zu stellen, die sie nutzen. Die entscheidenden moralischen Argumente für eine darüber hinaus gehende Regelung prädiktiver Diagnostik in der Arbeitsmedizin aber kommen stets auf die lebensweltliche Bedeutung der Lohnarbeit, auf ihre ausschlaggebende Bedeutung für die Zuteilung von Lebenschancen zurück. Die Frage kann deshalb nicht nur lauten, ob die Interessen des jeweiligen Arbeitnehmers oder die des jeweiligen Arbeitgebers höher zu bewerten sind. Sie muss ergänzt werden durch die Frage nach der Gerechtigkeit einer Ungleichbehandlung. Prädiktive medizinische Untersuchungen dürfen im Sinne einer fairen Chancengleichheil nur dann erlaubt sein, wenn dadurch ein sachgerecht und konkret prognostizierbarer, arbeitsplatzbedingter gesundheitlicher Schaden für den Betroffenen selbst oder für Drite vermieden werden karm. Eine darüber hinausgehende Testung der zukünftigen Eignung aber ist - unabhängig von der hierbei verwandten Methode - mit fairer Chancengleichheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht mehr vereinbar.

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