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Der Kriminalitätsbegriff bei Kindern und Jugendlichen - eine explorative kriminologische Studie zur subjektiven Wahrnehmung von Kriminalität

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Förderung Förderung von 2005 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5441587
 
Mit dem überwiegend qualitativ ausgerichteten methodischen Ansatz soll anhand von Gruppendiskussionen und fokussierten Einzelinterviews Aufschluss darüber gewonnen werden, welche Vorstellungen, Wahrnehmungen, Interpretationen und Einstellungen von Kriminalität Mädchen und Jungen unterschiedlicher ethnischer Herkunft im Alter zwischen 5 und 15 Jahren entwickeln. Beleuchtet werden soll dabei auch, inwieweit diese Kriminalitätsdefinitionen Übereinstimmungen bzw. Unterschiede gegenüber juridisch normativen Auffassungen aufweisen. Die Befragung von Personen mit Erziehungs- und Betreuungsfunktion, also Eltern, Lehrer und Erzieher, soll ergänzend vertiefte Informationen über die Vermittlung von Kriminalitätvorstellungen liefern und klären helfen, welche Ereignisse und Erfahrungen im sozialen Nahfeld die Ansichten der Zielgruppe wesentlich beeinflussen. Der ebenfalls ergänzende Einsatz standardisierter psychologischer Testverfahren soll verdeutlichen, welche Auswirkungen implizite kindliche/jugendliche Alltagstheorien von Kriminalität auf eigene (delinquente) Verhaltenstendenzen der jungen Befragten haben. Mit der Aufdeckung der kindlichen/jugendlichen Bilder von Recht und Unrecht wird das Ziel verfolgt, ein genuines Grundverständnis, das junge Menschen von Kriminalitätsphänomenen haben, deutlich werden zu lassen. Die Grundlage für eine "wechselseitige Übersetzungshilfe" soll geschaffen werden, indem einerseits das Verständnis über den Umgang junger Menschen mit (norm-)abweichendem/delinquenten Verhalten analysiert und andererseits die Übereinstimmung oder Diskrepanz zu normativen gesetzgeberischen Definitionen und deren Formen der Konfliktlösung dargelegt wird. Anwendung können die Ergebnisse zum einen in der kriminologischen Ursachenforschung finden, zum anderen sollen sie in relevante kriminalpolitische Diskussionen und Entscheidungen einfließen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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