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Statistische Diskriminierung als Rechtsproblem
Antragstellerin
Professorin Dr. Gabriele Britz
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2004 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5446015
Es soll die europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedeutung statistischer Diskriminierung untersucht werden. Statistische Diskriminierung wird in ihren ökonomischen Dimensionen seit langem erforscht. Eine systematische rechtswissenschaftliche Untersuchung steht hingegen noch aus. Statistische Diskriminierung tritt auf, wo mit Informationsdefiziten behaftete Entscheidungen anhand von Wahrscheinlichkeitsurteilen getroffen werden. Soll eine differenzierende Entscheidung nach einem Kriterium getroffen werden, dessen Vorliegen unmittelbar gar nicht oder nur mit großem Aufwand feststellbar ist, kann ein rationales und rationelles Entscheidungsverhalten darin bestehen, die Differenzierungsentscheidung auf der Grundlage eines besser erkennbaren "Stellvertretermerkmals" zu treffen, das in einem statistisch aussagekräftigen Zusammenhang zum Hauptkriterium steht. Die Verwendung statistischer Diagnosen erscheint als Instrument "richtiger" und rationeller Entscheidung unter Ungewissheitsbedingungen unverzichtbar, weil sie über Informationsdefizite hinweg helfen und eine Kosten senkende Standardisierung der Entscheidungsfindung ermöglichen kann. Auf rechtliche Grenzen stößt dies jedoch bei der Differenzierung anhand personenbezogener Merkmale. Die Verwendung statistischer Diagnosen steht im Spannungsfeld ökonomischer Effektivitätsanforderungen und grundrechtlichen Schutzes privatautonomer Entscheidungsfindung einerseits sowie gesellschaftspolitischer Gerechtigkeitsforderungen und grundrechtlichen Diskriminierungsschutzes andererseits. Es sollen allgemeine, sachgebietsübergreifende Kriterien zur Beurteilung statistischer Diskriminierung entwickelt und an einem Referenzgebiet ("Versicherungswirtschaft") sowie an einem Referenzmerkmal ("Alter") ausgearbeitet werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen