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Zur Entwicklungsrelevanz von Seh- und Höreinbußen im Alter: Bedeutung sozial-räumlicher und psychischer Ressourcen

Fachliche Zuordnung Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie
Förderung Förderung von 2005 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5446376
 
Nach wie vor ist es ein zentrales Anliegen psychologischer Alternsforschung, das Zusammenwirken von umweltbezogenen und psychischen Ressourcen für gutes Altern besser zu verstehen. Das vorliegende Projekt will dazu am Beispiel zweier zentraler sensorischer Einbußen mit erheblicher Umweltrelevanz, Seh- und Hörverlust, einen Beitrag leisten. Die zentrale Ausgangsüberlegung geht dahin, dass der Kontrast dieser beiden sensorischen Beeinträchtigungen für die Untersuchung des Wechselspiels zwischen umweltbezogenen und psychischen Ressourcen entwicklungspsychologisch besonders vielversprechend ist, weil Sehverlust vor allem eine Störung der Interaktion mit der räumlichen, Hörverlust vor allem eine Störung der Interaktion mit der sozialen Umwelt darstellt. Anhand eines Rahmenmodells werden vier Ressourcenbereiche (sozial, räumlich, kognitiv, persönlichkeitsbezogen) zueinander in Beziehung gesetzt, und es werden anhand von zugehörigen Theoriebausteinen (sozio-emotionale Selektivitätstheorie, ökologische Alternstheorien, persönlichkeits- und kognitionstheoretische Ansätze) und einschlägigen Forschungsbefunden Hypothesen abgeleitet a) zu Unterschieden in Ressourcen bzw. in der Ressourcennutzung im Vergleich von Seh- vs. Hörbeeinträchtigten und Nicht-Beeinträchtigten, b) zur je nach Behinderung unterschiedlichen Bedeutung von räumlichen und sozialen Ressourcen für Einsamkeit, alltagsbezogene Autonomie und Wohlbefinden sowie c) zu Unterschieden im Zusammenwirken der vier Ressourcenbereiche und zu deren Beziehung zu "Outcomes" im Vergleich von Seh- vs. Hörbeeinträchtigten und Nicht-Beinträchtigten in einem Gesamtmodell. Die empirische Basis bilden je N = 200 seh- und hörbeeinträchtigte bzw. nicht beeinträchtigte alte Menschen im Alter von 75 bis 94 Jahren.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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