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Non-personale Begründung von Lebensrechten. Komparatistisch-interdisziplinäre Aspekte unter besonderer Berücksichtigung des Buddhismus und des Neo-Konfuzianismus

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2007 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 54945062
 
Im Schwerpunkt Buddhismusrezeption - zu dem auch das Schopenhauerprojekt (Projektantrag 13) und Nachbarantrag 14 Zeitschriftenliteratur buddhistischer Gruppen gehören - ist die Arbeitsgruppe 12 Non-personale Begründung von Lebensrechten befasst mit einer kulturkontrastiven Untersuchung hinsichtlich der Möglichkeiten und Bedingungen einer non-personal en Begründung von Lebensrechten, wobei neben der non-personalen Ethik-Konzeption des Buddhismus auch die neo-konfuzianische Ethik als Ansatzpunkt für komparatistische Betrachtungsweisen gewählt wird. Die klassischen Quellen des Buddhismus und des Neo- Konfuzianismus und aktuelle Meinungsäußerungen von buddhistischen Mönchen und neo-konfuzianischen Gelehrten sollen daraufhin untersucht werden, inwieweit sie der Diskussion über bioethische Probleme wie z.B. den Umgang mit der Stammzellenforschung oder der pränatalen Diagnostik neue Impulse geben können. Das vorliegende Projekt thematisiert somit einen „Asian Impact" in Gestalt von zukunftsweisenden Ideen, mit denen der asiatische Kulturraum die Bioethik-Debatte in einer dem Globalisierungsprozeß adäquaten Weise befruchten kann.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Beteiligte Personen Dr. Eberhard Guhe; Dr. Dirk Solies
 
 

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