Detailseite
Möglichkeiten und Grenzen maschinellen Entscheidens im Strafverfahren
Antragsteller
Professor Dr. Michael Heghmanns; Professor Dr. Guido Hertel; Professor Dr. Frank Zimmermann
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung seit 2026
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 548899139
Das interdisziplinäre juristisch-psychologische Teilprojekt 4 widmet sich der künftigen Rolle maschinell unterstützten Entscheidens durch Künstliche Intelligenz (KI) im rechtsstaatlichen Strafverfahren, das vom Zielkonflikt zwischen verlässlicher Wahrheitsermittlung, Beschuldigtenschutz und Effektivität geprägt ist. Für die besonders praxisrelevanten Beispielfelder der gerichtlichen Prognosen und der Beweiswürdigung werden Neuinterpretationen strafverfahrens-, verfassungs- und europarechtlicher Institute (z. B. richterliche Unabhängigkeit, Unschuldsvermutung) sowie die psychologische Akzeptanz eines etwaigen Einsatzes von KI aus Sicht verschiedener Perspektiven (Richter, Strafverteidiger, Prozessbeobachter) getestet. Dazu verbindet das Teilprojekt rechtsdogmatische Analysen mit verhaltenswissenschaftlichen empirischen Studien und berücksichtigt darüber hinaus auch die technologische Machbarkeit. Ziel des Teilprojekts 4 ist die Erarbeitung konkreter Anforderungen und Empfehlungen, wie der Einsatz von KI in Strafverfahren in juristischer, psychologischer und technischer Hinsicht gestaltet werden kann. Das Teilprojekt zeigt damit auf, wie die Rechtswissenschaft angesichts der KI-Entwicklung Erkenntnisse anderer Disziplinen fruchtbar machen kann. Der Fokus des Teilprojekts 4 auf Strafverfahren wird in der Forschungsgruppe ergänzt durch Teilprojekt 5, das einen ähnlich interdisziplinären Ansatz im Bereich des Zivilverfahrensrechts verfolgt.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen
