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Perspektiven der Selbstbestimmung in der alternden Gesellschaft

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2008 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 63096701
 
Erstellungsjahr 2011

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Das Projekt „Perspektiven der Selbstbestimmung in der alternden Gesellschaft" untersuchte die rechtlichen Grundlagen und die Anwendungsmöglichkeiten der Betreuungsverfügung und der Einbeziehung von Angehörigen in die ärztliche Behandlung als Instrumente zur Selbstbestimmung des Einzelnen im Alter. Der demographische Wandel stellt Gesellschaft und Recht vor die Herausforderung, Würde und Selbstbestimmung im Alter zu gewährleisten. Die rechtliche Betreuung Erwachsener, die Vorsorgevollmacht als Alternative hierzu und vor allem die Patientenverfügung werden deshalb intensiv diskutiert. Im Fokus steht dabei stets auch die Frage nach einer vorsorglichen Ausübung des Selbstbestimmungsrechts. In diesem Zusammenhang wurden bislang zwei weitere Möglichkeiten, Würde und Selbstbestimmung im Alter zu sichern, außer Acht gelassen: die Betreuungsverfügung und die Einbeziehung naher Angehöriger und Vertrauenspersonen in die ärztliche Behandlung. Die Betreuungsverfügung ist ein Instrument, mit dem man zum einen dem Betreuungsgericht eine Person als Betreuer vorschlagen und zum anderen Wünsche für die Führung der Betreuung äußern kann. Die Betreuungsverfügung eröffnet damit die Möglichkeit, die Betreuung privatautonom auszugestalten. Sie ist zwar gesetzlich vorgesehen (§ 1901a BGB), ihre praktische Relevanz ist jedoch sehr gering. Das Projekt hat daher ihre rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen eingehend untersucht und damit die Voraussetzungen für ihre bessere Verbreitung in der Praxis geschaffen. Die Stellung von Angehörigen und Vertrauenspersonen des Patienten ist gesetzlich nicht geregelt. Zwar werden Familienangehörige in der Praxis oftmals in die Behandlungsentscheidung einbezogen. Soweit die Angehörigen weder bevollmächtigt noch zum Betreuer bestellt sind, geschieht dies jedoch auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Es steht daher weitgehend im Belieben des Arztes, ob er den Angehörigen Auskunft erteilt oder sie in die Behandlung einbezieht. Das Projekt hat daher einen Vorschlag für eine gesetzlich vermutete Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten ausgearbeitet, auf deren Grundlage Angehörige einen einwilligungsunfähigen Patienten in Notfällen gegenüber dem Arzt vertreten könnten und der Arzt sie seinerseits informieren und einbeziehen darf und muss.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Die Betreuungsverfügung - Ein Instrument zur privatautonomen Ausgestaltung der gesetzlichen Betreuung. Universitätsverlag: Göttingen 2010 (zugleich Diss. jur. Göttingen 2010)
    Faupel, Frederike C.A.
  • Vertretung handlungsunfähiger volljähriger Patienten durch Angehörige. Universitätsverlag: Göttingen 2010 (zugleich Diss. jur. Göttingen 2010)
    Burchardt, Monika
 
 

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